Junge Allgemeinmedizin kommentiert Die Landarztquote

Kolumnen Autor: Sandra Blumenthal

Wie blicken junge Ärztinnen und Ärzte auf die Hausarztmedizin? Wie beurteilen sie berufs- und gesundheitspolitische Entwicklungen? Sandra Blumenthal, Mitglied im Vorstand der Jungen Allgemeinmedizin Deutschland (JADE) und derzeit in der Weiterbildung zur Allgemeinärztin, kommentiert die Sorgen und Nöte des Hausarzt-Nachwuchses.

Die CDU hat auf ihrem Parteitag im Dezember erneut die Einführung der sogenannten Landarztquote für zukünftige Medizinstudierende gefordert. Im Januar 2016 hat sie prüfen lassen, ob diese Quote überhaupt legal, also mit dem Gesetz vereinbar sei.

Wo bleibt die freie Berufswahl?

Unter anderem der bvmd und die AWMF hatten darauf hingewiesen, dass eine Landarztquote dem Recht auf freie Berufswahl in Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes widerspricht. Nehmen wir an, es wäre legal, 17-jährige Studienanfänger auf ihren späteren Tätigkeitsort zu verpflichten, um ihre Chancen zu erhöhen, einen der bundesweit 9.000 Studienplätze zu ergattern, auf die sich im letzten Jahr über 40.000 Interessierte bewarben. Wie sähe eine konkrete Landarztquote dann aus? Man verpflichtet sich, nach dem Studium für einen noch nicht festgelegten Zeitraum in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein. Als Hausarzt? Oder dürfen sich die Absolventen ihre Fachrichtung noch aussuchen? Wäre es denkbar, dass sich eine größere Gruppe von Landarztquotenabsolventen als Radiologen, plastische Chirurgen und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in sagen wir der Region um Ansbach niederließen? Dann wäre die dortige Bevölkerung mit einem MRT, Brustimplantaten und der Möglichkeit einer Zahnspange zu 100 % versorgt, hätte jedoch immer noch niemanden, der den Blutdruck einstellt oder die Dyspnoe behandelt.

Wir brauchen also – wenn überhaupt – eine Landarztquote für Hausärzte, liebe Politiker. Da stoßen wir auf ein neues Problem: die Frauen! Zwei Drittel aller Medizinstudierenden sind Frauen. Über 75 % aller Mütter von minderjährigen Kindern arbeiten Teilzeit. Es könnte also passieren, dass die Landarztquotenabsolventin nicht nur Elternzeit nimmt, sondern außerdem Teilzeit-Hausärztin wird. Das effektivste Instrument zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum wäre also eine Landarztquote für Studierende, die sich vor dem Studienbeginn schriftlich verpflichten, keine Elternzeit zu nehmen und nicht in Teilzeit zu arbeiten. Universitäten würden durch solche "Quotenregelungen" längerfristig zu Orten, an denen nur noch jene Akademiker ausgebildet würden, die unsere Gesellschaft möglichst gut (ge)brauchen kann.

Mehr Anreize zur Niederlassung bieten

Liebe Politiker, da habt Ihr Euch ja etwas Wunderbares ausgedacht. Anstatt einen Gesetzentwurf einzubringen, der vielleicht nicht legal ist, jungen Menschen Entscheidungen aufzuzwingen, die sie mit 17 Jahren noch nicht treffen können, und die akademische Freiheit zu beschränken, hätte man vielleicht einfach die Bedingungen der Niederlassung verbessern bzw. vereinfachen können. Auch mit finanziellen Anreizen ließen sich junge Ärzte möglicherweise in unterversorgte Gebiete locken. Man könnte auch abwarten, welchen Einfluss das erst im Juli 2016 umgesetzte Versorgungsstärkungsgesetz mit der Erhöhung der Fördersumme ambulant tätiger ÄiWs und die Einrichtung der Kompetenzzentren längerfristig haben wird. Oder, wenn man es sehr eilig hat, könnten Politiker ein primärärztliches Versorgungssystem gesetzlich festschreiben. Und damit mehr Ärzte zur Tätigkeit in die Primärversorgung bringen. Aber das alles hört sich vielleicht nicht so gut an wie DIE LANDARZTQUOTE!


Autor:
Ärztin in Weiterbildung

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (3) Seite 37
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.