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Doppelte Draufsicht: Zweitmeinungsportal für Patienten mit Hodenkrebs bewährt sich

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Eine Abweichung von der Erstmeinung sei nicht selten. Eine Abweichung von der Erstmeinung sei nicht selten. © Fotolia/ruigsantos
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30 % der Patienten mit Hodenkrebs erhalten eine Zweitmeinung durch das Zweitmeinungsprojekt Hodentumoren.

Das „Nationale Zweitmeinungsprojekt Hodentumoren“ wurde 2006 durch die Deutsche Hodentumor Studiengruppe (GTCSG) gegründet. Mehr als 6400 Zweitmeinungen wurden inzwischen eingeholt, wie Professor Dr. Mark Schrader, Initiator des Projekts und Chefarzt Urologie im Helios Klinikum Berlin-Buch informiert. „Wir erwarten, dass 2018 etwa 25 % der neu diagnostizierten Fälle in dem Netzwerk vorgestellt werden.“

Eine Abweichung von der Erstmeinung sei nicht selten: In über 40 % der Fälle gebe es eine Diskrepanz zwischen Therapieplan des Anfragenden und der Expertenzweitmeinung.

Krebshilfe unterstützt das kostenlos nutzbare Portal

Mediziner, die eine Zweitmeinung einholen wollen, können auf der Internetseite des Projekts anonymisiert Daten zum Patienten übermitteln. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden durch einen Hodentumorspezialisten aus einem der kooperierenden Zweitmeinungszentren eine Einschätzung inklusive einer Behandlungsempfehlung.

Unabhängig von der Krankenversicherung des Patienten können Ärzte das von der Deutschen Krebshilfe geförderte Non-Profit-Portal nutzen.

Nach der Dokumentation klinischer Angaben und einem Therapievorschlag durch den behandelnden Arzt erfolgt das Erstellen der Zweitmeinung.

Erforderlich ist dann noch die Angabe der tatsächlich durchgeführten Therapie durch den behandelnden Arzt (nach spätestens drei Monaten) sowie seine abschließende Dokumentation der Nachsorge (nach etwa zwei Jahren).

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