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MVZ fürchten „Todesstoß“– Gesundheitsminister soll Gesetzentwurf ändern

Gesundheitspolitik Autor: Thomas Trappe

Zeitlich kaum möglich, jedes Mal ein  Zulassungsverfahren einzuberufen. Zeitlich kaum möglich, jedes Mal ein Zulassungsverfahren einzuberufen. © Fotolia/sharpi1980
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Eine Regelung zu Nachbesetzungen von angestellten MVZ-Ärzten im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz bedroht viele Einrichtungen existenziell, fürchtet der MVZ-Bundesverband. Er fordert deshalb Korrekturen.

Bei all dem, was in den vergangenen Wochen über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesagt wurde, wundert sich Rechtsanwalt Olaf Jeschke doch darüber, dass ein Aspekt bisher kaum thematisiert wurde. „Hier hätte ich mir viel mehr Aufregung erwartet“, sagt Jeschke und meint eine Regelung im TSVG-Entwurf zur Neubesetzung von Arztstellen in MVZ. Diese sei für viele Versorgungszentren existenzbedrohend, meint Jeschke.

Rund 2500 Einrichtungen

BMVZ-Chef Peter Velling freut es, dass MVZ für junge Ärzte an Bedeutung gewinnen. Ende 2016 gab es bundesweit 2490 MVZ. Mit der Zulassung fachgleicher Einrichtungen gab es seit 2015 einen regelrechten „Gründungsboom“, der „in der Tendenz stärker von der Vertragsärzten ausging“. Die Zahl der angestellten MVZ-Mitarbeiter steige stetig, auf derzeit 6,2 pro Einrichtung. Inzwischen seien 21 % aller ambulant tätigen Ärzte angestellt, im hausärztlichen Bereich seien es 15 %.

Der MVZ-Bundesverband (BMVZ), für den er arbeitet, tue daher gerade alles dafür, dass dieser Passus noch geändert werde. Ansons­ten, so Jeschke, könnte die Neuregelung zum „Todesstoß für viele MVZ“ werden. Stein des Anstoßes ist ein Passus, der den regionalen Zulassungsausschüssen mehr Macht bei MVZ-Neubesetzungen mit angestellten Ärzten einräumen soll. Bislang entscheiden diese Ausschüsse etwa darüber, ob ein Sitz in ein MVZ überführt werden kann, ob also die Praxis so viele Patienten hat, dass der Versorgungsauftrag bestehen bleiben sollte.

Bei jeder Neuanstellung den Versorgungsbedarf klären

Mit dem neuen Gesetz, so die Befürchtung des BMVZ, werde diese Regelung deutlich verschärft. So sollen die Zulassungsausschüsse künftig auch bei jeder Neuanstellung in einem MVZ entscheiden können, ob diese noch nötig sei oder kein Versorgungsbedarf mehr bestehe – und zwar ohne festgelegte Kriterien. Der Zulassungsausschuss könnte also bei Stellenwechseln nach Gusto entscheiden, befürchtet der BMVZ-Vorsitzende Peter Velling. Da auch keine Entschädigung vorgesehen sei, wie es beim Entzug von Arztsitzen üblich ist, bekämen KVen völlig neue Möglichkeiten, missliebige MVZ zu schließen. „Diese Regelung, wie sie jetzt geplant ist, muss weg“, sagt Velling. Nicht nur wegen der Unsicherheit, in die MVZ damit gestürzt würden. Sondern auch, weil es zeitlich kaum möglich sei, bei jeder Neuanstellung ein Zulassungsverfahren einzuberufen. Velling sitzt selbst im Berliner Zulassungsausschuss. Es gebe MVZ-Sitze, bei denen jährlich zwei bis drei Stellenwechsel erfolgten, sagt er. Nach jetziger Regelung gebe es zwar auch eine Prüfung bei einem Stellenwechsel – allerdings nur als Verwaltungsakt, ohne Sitzung des Zulassungsausschusses. Geprüft werden dabei auch nur die fachlichen Voraussetzungen der Neuanstellung, nicht aber der Versorgungsbedarf an sich.

Wie verhalten sich die weniger MVZ-freundlichen KVen?

Er wisse nicht, ob Zulassungsausschüsse das Gesetz so restriktiv anwenden werden, stellt Velling klar. In Berlin befürchte er jedenfalls keine Attacke der KV auf die MVZ. Wohl aber in anderen KVen, „wo man nicht sehr MVZ-freundlich aufgestellt ist“. Velling fordert Minister Spahn auf, den Gesetzentwurf an dieser Stelle dringend nachzubessern.
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