Urteil Ein Vertragsarztsitz kann nicht zweimal verkauft werden

Gesundheitspolitik

Auch bei einer Zulassung in 2 Fachgebieten handele es sich laut BSG stets nur um einen vollen Versorgungsauftrag. Auch bei einer Zulassung in 2 Fachgebieten handele es sich laut BSG stets nur um einen vollen Versorgungsauftrag. © Andrey Popov - stock.adobe.com

Ein Vertragsarzt, der für 2 Fachgebiete zugelassen ist, kann seinen Sitz trotzdem nur einmal ausschreiben lassen und wirtschaftlich nicht doppelt verwerten.

Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil klargestellt (AZ: B 6 KA 32/15 R). Auch bei einer Zulassung in 2 Fachgebieten handele es sich stets nur um einen vollen Versorgungsauftrag. Dieser könne nicht geteilt und dadurch wirtschaftlich mehrfach verwertet werden, so das BSG.

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