Urteil Ein Vertragsarztsitz kann nicht zweimal verkauft werden
Auch bei einer Zulassung in 2 Fachgebieten handele es sich laut BSG stets nur um einen vollen Versorgungsauftrag.
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Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil klargestellt (AZ: B 6 KA 32/15 R). Auch bei einer Zulassung in 2 Fachgebieten handele es sich stets nur um einen vollen Versorgungsauftrag. Dieser könne nicht geteilt und dadurch wirtschaftlich mehrfach verwertet werden, so das BSG.
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