
Epidemiologische und klinische Register sollen zum Forschungskatalysator werden

Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich veröffentlicht. Mit der Kombination einer flächendeckenden klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung soll in den kommenden Jahren ein „in der deutschen Registerlandschaft einmaliger Datenpool geschaffen werden, der auch international Maßstäbe setzen kann“. Im Fokus stehen dabei die Daten der epidemiologischen Krebsregistrierung, die bundesweit im Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut (ZfKD) zusammengeführt werden, sowie die Daten aus den klinischen Krebsregistern der Bundesländer.
Zunehmend könnten Forschungs- und Versorgungsfragen mit herkömmlichen Studiendesigns nicht mehr ausreichend beantwortet werden, heißt es im Gesetzentwurf. Qualitativ hochwertige bundesweit verfügbare Registerdaten zu klinischen Behandlungsverläufen würden deshalb immer öfter zur systematischen, patientenübergreifenden Auswertung von Krankheitsauftreten und -verläufen herangezogen. Darüber hinaus könnten diese Daten perspektivisch zur Wirksamkeits- und Nutzenbewertung von Behandlungsmaßnahmen und Therapieregimes, insbesondere unter den Bedingungen der Routineversorgung, genutzt werden.
Antrags- und Registerstelle gibt Forschungsdaten frei
Vorgesehen ist für die Datenzusammenführung ein zweistufiger Prozess. Der von den Krebsregistern der Länder an das ZfKD zu liefernde epidemiologische Datensatz soll in einer ersten Stufe um weitere Daten der klinischen Krebsregistrierung, insbesondere zur Therapie und zu dem Verlauf der Erkrankung, erweitert werden. Dies soll Mehrwert für die Gesundheitsberichterstattung des Bundes sowie für die Forschung durch die Bereitstellung eines erweiterten Datenkranzes schaffen.
Im Mittelpunkt der zweiten Stufe stehen patienten- und leistungserbringerbezogene Auswertungsmöglichkeiten. Dafür soll eine eine bundesweite Antrags- und Registerstelle aufgebaut werden, die Anträge Dritter auf Nutzung klinischer Krebsregisterdaten der klinischen Krebsregister zu Forschungszwecken entgegennimmt und an die klinischen Krebsregister zur Entscheidung weiterleitet. Der Auftrag für die Schaffung dieser Plattform soll an das ZfKD, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Krebshilfe gehen.
Daten nicht nach zehn Jahren löschen
Quelle: Medical-Tribune-Bericht