Hauptstadtkongress Gegenwind für Bürgerversicherung

Auch wenn es beim Hauptstadtkongress noch kein ausgearbeitetes Wahlprogramm der Union gab, zeichneten sich die gesundheitspolitischen Grundlinien schon ab und wurden von Gröhe beim Kongress vertieft. Die Eröffnungsrede wird von Gröhe routiniert abgewickelt. Kaum überraschend nimmt der Erfolgsbericht der auslaufenden Legislaturperiode einen wesentlichen Teil der Redezeit ein. Interessant dabei aber ist die Motivation des Ministers. Gröhe betrachtet sämtliche Gesetze, die unter seiner Ägide auf den Weg gebracht wurden, als "Vernetzungsgesetze". Wer Netze spannt, will Halteseile nicht kappen. So erscheint nur konsequent, dass im Ringen um das duale System der bundesdeutschen Krankenversicherung bei Gröhe Evolution vor Revolution geht. Die PKV soll bleiben.
Keine Experimente
Das "einzig Gute" an der Bürgerversicherung ist ihr Name, so ätzt der Bundesgesundheitsminister gegen die Pläne von Rot-Rot-Grün. Private und Gesetzliche Krankenversicherungen sollten im dualen System gehegt werden, auch wenn in beiden Bereichen "Hausaufgaben zu erledigen seien". Das mühsam austarierte Nebeneinander sollte nicht durch Experimente ohne Not aufs Spiel gesetzt werden.
Bei der Podiumsdiskussion unter dem Titel "Zukunft des Gesundheitswesens Paritätische Finanzierung – Bürgerversicherung" hatte Dr. Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung als einsamer Anhänger der reinen Lehre in Sachen Bürgerversicherung einen schweren Stand, nachdem seine potenzielle Mitkämpferin Sabine Dittmar, MdB der SPD-Fraktion, kurzfristig abgesagt hatte. Dies nahm der Diskussion aber nichts an Schärfe. Im Kreuzfeuer der Gegenargumente droht der politische Dauerbrenner erneut zum Ladenhüter zu werden. Als Schreckgespenst für die Private Krankenversicherung taugt das Thema nicht. Zum einen sind die verfassungsrechtlichen Hürden einer Enteignung der Altersrückstellungen zu hoch. Zum anderen sind die von den Befürwortern vorgelegten Modelle auch untereinander nicht kompatibel.
"Heimholungswerk" oder "Schildbürgerversicherung"
Etgeton legt in seinem Eingangsstatement die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und zu erwartenden Kostenbelastungen der Bürgerversicherung dar. Wichtig sei für ihn eine breite, umfassende Basis unter Einbeziehung aller Beamten und Selbstständigen sowie sämtlicher Einkunftsarten. Die dafür notwendige Verwaltungsbürokratie zur Erfassung könnte über ein Steuermodell auf 100 bis 170 Millionen Euro reduziert werden. "Das ist nicht die Welt", so versucht der gelernte Theologe Bürokratie-Kritiker zu beruhigen. Parallel dazu müsste an einer einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte "gebohrt werden", so die versteckte Drohung.
Dr. Rudolf Henke, MdB der CDU/CSU-Fraktion, hält dem Modell entgegen, die Bertelsmann Stiftung kandidiere nicht für den Bundestag und "braucht deshalb auch keine politische Verantwortung dafür übernehmen". Als Knackpunkt für ein mögliches Scheitern der Bürgerversicherung sieht Henke die Aushebelung der Eigentumsgarantie im Grundgesetz, wenn die Altersrückstellungen der PKV-Versicherten zur Verfügungsmasse der GKV würden. Er verwahrt sich gegen einen Übergang in ein stark reguliertes System "entworfen von Schlaubergern, die zentrale Entscheidungen für angeblich unmündige Bürger treffen". Eine derartige "Schildbürgerversicherung" stärke nicht die Position der Kranken und der Leistungsträger sondern derjenigen Kräfte, die das Niveau absenken wollten.
Dr. Volker Hansen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) findet es furchtbar, wenn die Wahlfreiheit abgeschafft würde. Es gebe schon heute keinen Bundesbürger ohne Krankenschutz. Das Bürgerversicherungs-Modell versuche nur im Rahmen eines "Heimholungswerkes" an die PKV-Rückstellungen heranzukommen. Das Ergebnis werde für alle nur teurer, verweist Hansen auf die Beitragsentwicklung in der GKV. Es gebe hier angesichts guter Konjunktur "kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem.
PKV ohne Budgetzwang
Dr. Volker Leienbach, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. wunderte sich in der anschließenden Diskussion, "kein Wort zur Verbesserung der medizinischen Versorgung durch die Bürgerversicherung" gehört zu haben, und fragt nach der Evidenz. Deutschland habe keine Zweiklassenmedizin, sondern ein gemeinsames Versorgungssystem, das durch eine Gleichschaltung laut IGES-Studie nur teurer käme. Die Herausnahme von Leistungen würde aber in einer Einheits-Krankenkasse erleichtert. Die PKV verfüge über Rücklagen von neun Jahresausgaben, die GKV für sieben Wochen. Hier sei auch der Gesetzgeber mit einem klaren kalkulierbaren Rechtsrahmen gefordert. Der Vorteil der PKV sei die Einzelleistungsvergütung und Behandlung ohne Budgetzwang.
Autor:
Hans Glatzl
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (13) Seite 28-29
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.