Münsteraner Memorandum Herbststurm trifft Heilpraktiker
Möglicherweise war der Tod von drei Krebspatienten am "Biologischen Krebszentrum Bracht" am Niederrhein ein Auslöser für die Breitseite, die mit dem sogenannten Münsteraner Memorandum Ende August gegen das Heilpraktikerwesen abgefeuert wurde. Die Patienten waren im Sommer 2016 unter der Obhut eines Heilpraktikers gestorben und hätten vermutlich länger gelebt, wenn sie nach den Standards der wissenschaftsorientierten Medizin behandelt worden wären, so die Autoren des Memorandums.
Zwei Parallelwelten
Zum Hintergrund: Im deutschen Gesundheitswesen existieren nach Meinung der Expertengruppe zwei Parallelwelten – die Welt der akademischen Medizin und die Welt der Heilpraktiker. Während die akademische Medizin auf wissenschaftlichen Fakten beruhe und nach begründetem Fortschritt strebe, seien Heilpraktiker in der sogenannten "Komplementären und Alternativen Medizin (KAM)" verankert (siehe Kasten). Auch der Ausbildungsgang sei verschieden: Während Mediziner ein langes Studium absolvieren, sei die Ausbildung zum Heilpraktiker kurz und weitgehend unreguliert.
Hierin sehen die Autoren eines der größten Probleme des Heilpraktikerwesens. Durch die staatliche Anerkennung von Heilpraktikern als "Heilkunde" Ausübende und durch die gesetzlich fixierte Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" werde Patienten suggeriert, es handele sich um staatlich geprüfte Heiler, die im Grunde äquivalent zu Ärzten ausgebildet seien. Während Medizinstudenten jedoch ein der Wissenschaftlichkeit verpflichtetes Studium durchlaufen, an dessen Ende eine staatliche Prüfung stehe, müssten Heilpraktiker nur eine minimalistische Prüfung bestehen, in der sie nachweisen müssen, dass sie sich bestimmter Grenzen ihres Kompetenzbereichs bewusst sind. Da Heilpraktiker gleichwohl das Etikett "staatlich anerkannt" bekämen, könnten Patienten leicht den Eindruck gewinnen, dass es sich bei Medizinern und Heilpraktikern um gleichwertige Alternativen handele.
Zweifel an der Wissenschaftlichkeit
Ärzte seien darüber hinaus zu einer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet, die der Kontrolle durch die Landesärztekammern unterliegt – Heilpraktiker hingegen hätten kein solches Fortbildungssystem. Seit vielen Jahren gebe es zudem immer wieder teilweise intensiv geführte Diskussionen um das Thema Komplementäre und Alternative Medizin. Zu den hunderten von Verfahren wurden zahlreiche klinische Studien durchgeführt, deren Qualität allerdings häufig sehr gering sei. Überzeugende Belege für eine Wirksamkeit würden meist fehlen. Zudem widersprächen die tradierten Krankheitskonzepte und Interventionen oft fundamentalen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, beklagen die Autoren. Zwar habe der Gesetzgeber im Dezember 2016 mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz das Heilpraktikergesetz dahingehend geändert, dass bis Ende 2017 einheitliche Leitlinien erarbeitet werden sollen, auf deren Grundlage zukünftig die Kenntnisprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern durchgeführt werden soll. Diese begrenzte Novellierung ändere allerdings nichts daran, so das Münsteraner Memorandum, dass sich angehende Heilpraktiker auf die verlangte Prüfung auch autodidaktisch vorbereiten können – ohne je einen Patienten zu sehen.
Kompetenz und gute Patientenkommunikation
Bei aller Kritik sei unbestritten, dass viele Heilpraktiker ihren Patienten Zuwendung und wohltuende Aufmerksamkeit schenken würden, die diese in der auf Effizienz getrimmten wissenschaftsorientierten Medizin sehr oft nicht fänden. Dieser Einwand sei jedoch nicht haltbar, denn eine solide Wissenschaftskompetenz und eine gelingende Arzt-Patienten-Beziehung stünden nicht im Widerspruch zueinander. So würden die ethischen Standards der wissenschaftsorientierten Medizin ausdrücklich die Patientenperspektive und die Respektierung der Patientenpräferenzen bei der Bestimmung des Therapieziels einbeziehen. Dazu sei eine gelingende Kommunikation unabdinglich. Gute Kommunikation alleine – ohne Wissenschaftskompetenz – greife hingegen zu kurz und laufe Gefahr, fachlich zu versagen. Schließlich sei es gerade diese Kompetenz, die es Ärzten unter anderem ermögliche, überzogene Ursache-Wirkungs-Urteile zu erkennen und scheinbar "gute Erfahrungen" nicht vorschnell als Nutzenbelege misszuverstehen.
Die Autoren des Münsteraner Memorandums üben nicht nur Kritik an den bestehenden Verhältnissen, sondern sie schlagen auch mögliche Lösungen vor, mit denen das von ihnen beschriebene Missverhältnis von Qualifizierung und Befugnissen der Heilpraktiker korrigiert werden könnte, ohne dabei die Selbstbestimmungsrechte der Patienten ungebührlich zu beschränken.
Befugnisse begrenzen
Eine erste Strategie könnte demnach darin bestehen, die von Heilpraktikern ausgehenden Fehlbehandlungsrisiken zu minimieren, indem primär deren Befugnisse begrenzt würden. So forderte der Deutsche Ärztetag im Mai 2017: "Vom derzeit zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern sind alle invasiven Maßnahmen (z. B. chirurgische Eingriffe, Injektionen, Infusionen) sowie die Behandlung von Krebserkrankungen auszuschließen. Alternativ könnten Heilpraktiker einer strikten ärztlichen Weisungsbindung unterworfen werden. Allerdings würde eine solche arztzentrierte Lotsenlösung den Heilpraktikern wohl die Patienten entziehen, weil es aus Sicht der wissenschaftsorientierten Medizin keine Indikation für Verschreibungen für Alternativmedizin oder kostenintensive Plazebotherapien gebe.
Eine zweite Strategie könnte darin bestehen, primär den Kompetenzmangel der Heilpraktiker zu beseitigen. Dies ließe sich sowohl durch eine konsequente Abschaffungslösung erreichen als auch durch eine Kompetenzlösung, mit der die Befugnisse von Heilpraktikern auf ein Fachgebiet beschränkt und an eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf gekoppelt würden.
Abschaffen oder Kompetenz erhöhen
Die Abschaffungslösung bestünde darin, den staatlich geschützten Beruf des Heilpraktikers zu annullieren. Als Vorbild könnte dabei die Neustrukturierung der bundesdeutschen Zahnheilkunde im Jahr 1952 dienen. In deren Rahmen wurde der Ausbildungsberuf "Dentist" (Zahntechniker mit nicht-akademischer Weiterbildung) zugunsten des akademisch ausgebildeten Zahnarztes abgeschafft. Eine Streichung des Heilpraktikerberufs hätte den Vorteil, die bizarre Qualitätslücke in der Parallelstruktur aus qualitätsgesicherter ärztlicher Gesundheitsversorgung und bloß Gefahrenabwehr-kontrolliertem Heilpraktikerwesen nachhaltig zu schließen.
An die Stelle des bisherigen Heilpraktikers mit seinem problematischen Globalzuschnitt und dem gleichzeitig nicht garantierten Kompetenzniveau setzt die Kompetenzlösung daher Fach-Heilpraktiker mit wissenschaftsorientierter Ausbildung und staatlicher Prüfung. Staatlich anerkannter Fach-Heilpraktiker sollte (nur) werden können, wer bereits eine Ausbildung in einem der speziellen nicht-akademischen/teilakademischen Heilberufe absolviert hat. Das beträfe eine Reihe von Gesundheitsfachberufen, wie Ergotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Logopäden oder Physiotherapeuten. Personen mit einer dieser Ausbildungen sollten auf Fachhochschul-Niveau eine zusätzliche, fachspezifische Ausbildung erhalten können, die sie zum Fach-Heilpraktiker für ihren Bereich qualifiziert. Diese Ausbildung kann als einen ihrer Teilbereiche den wissenschaftlich fundierten Umgang mit KAM-Verfahren enthalten und zudem einen deutlichen Schwerpunkt auf Kommunikation und Empathie legen. Die Fähigkeit, diese Verfahren ebenso kritisch wie jede wissenschaftsorientierte Methode zu reflektieren, sollte durch eine solide wissenschaftstheoretische Ausbildung befördert werden. Auf diese Art erhielten Fach-Heilpraktiker fachspezifische Befugnisse, die über die jetzigen Befugnisse der jeweiligen Heilberufe hinausgehen, aber in ihrem fachlichen Zuständigkeitsbereich verblieben (ein Physiotherapie-Fachheilpraktiker etwa bliebe beschränkt auf Beschwerden und Erkrankungen im Bewegungsapparat). Die zusätzlichen Qualifikationen und Befugnisse sollten sich in der jeweiligen Berufsbezeichnung niederschlagen, etwa mit dem Anhang "und Fach-Heilpraktiker".
Die Autoren sind überzeugt, dass ihre Lösungsvorschläge das Vertrauen in das deutsche Gesundheitswesen stärken und die Versorgung verbessern würden. Das Label "staatlich anerkannt" wäre infolge einer Reform wieder ein echtes Qualitätsmerkmal, an dem sich Patienten orientieren könnten.
Diskussion kommt in Gang
In jedem Fall hat das Münsteraner Memorandum bereits eine Diskussion um die Zukunft des Heilpraktikerwesens angestoßen. So stimmt Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, in die Kritik ein: "Heilpraktiker sind nicht die Lösung für bestehende Versorgungsprobleme und schon gar nicht ein Arzt-Ersatz."
Komplementäre und Alternative Medizin (KAM)
Unter Alternativmedizin (kurz: AM) verstehen die Autoren des Münsteraner Memorandums die Gesamtheit der Verfahren, die in Konkurrenz zu Behandlungsverfahren der wissenschaftsorientierten Medizin angeboten werden. Unter Komplementärmedizin (kurz: KM) verstehen sie diejenigen Verfahren, die von ihren Betreibern ergänzend zur wissenschaftsorientierten Medizin angeboten werden – wie es wohl insgesamt die häufigere Praxis sei. Zwischen beiden Bereichen gebe es erhebliche Überlappungen, die je nach Sicht der Anbieter und Patienten unterschiedlich groß sind. Aufgrund dieser mangelnden Trennschärfe erscheint es den Autoren legitim und sinnvoll, den Sammelbegriff Komplementär-Alternative Medizin (kurz: KAM) zu verwenden. Beispiele für KAM sind: Akupunktur, Homöopathie, Bachblüten oder chiropraktische Gelenkmanipulation.
Einen erheblichen Reformbedarf bei der derzeitigen Heilpraktikerausbildung erkennt auch die Deutsche Hochschulmedizin. Komplementärmedizinische Ansätze könnten zwar eine wertvolle Ergänzung zu schulmedizinischen Verfahren sein. Hier bedürfe es aber mehr wissenschaftlicher Evidenz als bislang. Die hohen Standards der medizinischen Ausbildung müssten in ähnlicher Weise auch für die Ausbildung der Heilpraktiker greifen. Demgegenüber sieht der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Rudolf Henke, keinen Bedarf für einen weiteren Ausbildungsberuf zum Heilpraktiker, der durch eine bundesweit einheitliche Ausbildung ins Leben gerufen würde. Der Idee einer akademischen Ausbildung zum Heilpraktiker erteilt er eine klare Absage: "Da könnte man ja auch gleich Arzt werden."
Autor:
Dr. Ingolf Dürr
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (16) Seite 32-34
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.