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Kein Verbot von Pseudotherapien bei Homosexualität

Autor: Maya Hüss

Bundesregierung vertraut auf Aufklärung und die bestehende Rechtslage. Bundesregierung vertraut auf Aufklärung und die bestehende Rechtslage. © fotolia/Rawpixel.com
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Die Bundesregierung lehnt Pseudotherapien zur "Heilung" Homosexueller ab. Ein Verbot stellt sie aber (noch) nicht in Aussicht. Sie verweist auf Berufs-, Zivil- und Strafrecht.

Spätestens seit dem Jahr 1990, mit Streichung aus dem Diagnosekatalog der Weltgesundheitsorganisation, ist klar, dass Homosexualität keine Krankheit darstellt. Dennoch gibt es in Deutschland Leute, die behaupten, sie könnten Menschen mit dieser "Diagnose" heilen. Ob Organisationen, wie sie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Anfrage an die Bundesregierung erwähnen, das tun, ist dieser "unbekannt".

Die Regierung verweist auf wissenschaftliche Belege, wonach solche Pseudotherapien negative Folgen wie Depression, Isolisation und eine erhöhte Suizidalität haben können. Homosexualität bedürfe keiner Behandlung.

Staat und Verbände werben für mehr Toleranz

Jeder Arzt habe die Pflicht vor einer medizinischen Behandlung Patienten über Art, Umfang und Durchführung sowie zu erwartende Folgen und Risiken aufzuklären. Ärzte und Psychotherapeuten müssten eine Behandlung erbringen, die fachlichen Standards entspricht. Würden Therapien angeboten, die Menschen schädigen könnten, seien im Einzelfall Ärztekammern und Approbationsbehörden gefordert, berufsrechtlich einzuschreiten. Ggf. müssten Strafverfolgungsbehörden aktiv werden.

Eine Grauzone könnte die Dia­gnose ICD-10 F66.1 (Ichdystone Sexualorientierung) sein, bei der die sexuelle Ausrichtung zwar feststeht, die betroffene Person sich aber eine Veränderung wünscht. Laut Bundesregierung sind aber weder der KBV noch dem GKV-Spitzenverband Hinweise bekannt, dass diese Diagnose missbräuchlich für Konversions- oder Reparationspseudotherapien auf GKV-Kosten genutzt wird.

Die Frage nach einem Verbot der Pseudotherapien beantwortet die Regierung mit Verweis auf den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, der im Sommer 2017 vorgelegt werden soll und noch abgestimmt werde. Aufklärungsarbeit leiste der Staat vor allem in Zusammenarbeit mit Verbänden, die sich für mehr Toleranz stark machen, und mit dem Projekt "Demokratie leben!".

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