Urteil Keine Nachfragepflicht
Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Patient stationär behandelt wird, muss ein Vertragsarzt die Ausstellung einer Verordnung prüfen.
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Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az. B 6 KA 27/16 B). Dies gilt auch dann, wenn ein Patient telefonisch um ein Rezept bittet oder ein Heim Rezepte anfordert. Der Arzt dieses aber erst einige Tage später ausstellt und der Patient mittlerweile im Krankenhaus liegt. Krankenkassen können somit in solchen Fällen einen Arzt auch nicht in Regress nehmen. Allerdings muss ein Vertragsarzt die Ausstellung einer Verordnung dann prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Patient stationär behandelt wird.
Quelle:
Ecovis med 2/2017
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.