Neues Versorgungskonzept Körperschaft unter Druck

"Zukunftsfest und selbstkritisch" blickt die KBV nach den wohlgesetzten Worten ihres Versammlungsleiters und Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Jochen Weidhaas, zur Eröffnung der Vertreterversammlung in Hamburg anscheinend in die Zukunft. Scheinbar unbeeindruckt von Drohungen zur Ersatzvornahme und anderen Daumenschrauben, die das Bundesgesundheitsministerium dem Selbstverwaltungsorgan in seiner Krise um Grundstücksgeschäfte und Altersversorgung des früheren Vorstandes anlegt. Dieser Probleme hat sich die KBV-VV hinter verschlossenen Türen in nichtöffentlicher Sitzung entledigt. Alles mit "überwältigender Mehrheit", so Weidhaas bei der Pressekonferenz. So seien alle Forderungen der Aufsicht so erfüllt worden, dass kein Staatskommissar kommen wird.
KBV muss sich neu besinnen
"Geben Sie Gedankenfreiheit", mit diesem Zitat aus Don Carlos bat der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, um mehr Offenheit und liberales Denken. Beides brauche die Organisation mehr denn je in einer Phase, in der die KBV sich neu besinnen muss. Mit dem von der Delegiertenversammlung einstimmig verabschiedeten Positionspapier "KBV 2020" will die Körperschaft künftig "Versorgung gemeinsam gestalten". Im Blickpunkt stehe die Sicherstellung der Versorgung der Patienten vor dem Hintergrund aktueller und künftiger gesellschaftlicher Entwicklungen. "Wir bekennen uns klar zum Sicherstellungsauftrag", betont der KBV-Chef in seinem Eingangsstatement. "Dabei muss im Vordergrund die Zusammenarbeit aller ärztlichen und nichtärztlichen Professionen stehen, die die Patienten betreuen." Ein gutes Nebeneinander müsse es zudem von Selektiv- und Kollektivvertrag geben. "Beide Bereiche ergänzen sich und sind eine Stärke der ambulanten Versorgung."
Klinikoffensive
Ebenso hofft KBV-Chef Gassen auf eine bessere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern mit Modellen der kooperativen Sicherstellung. Gerade bei der Bedarfsplanung böte sich eine engere Zusammenarbeit an. Das gelte besonders beim Not- und Bereitschaftsdienst. Portalpraxen könnten hier die Patientenströme leiten. Echte Notfälle gehörten ins Krankenhaus, die anderen in den vertragsärztlichen Bereich. "Hier muss der Gesetzgeber seinen Beteuerungen, sektoren-übergreifende Kooperationen zu fördern, Taten folgen lassen", fordert Gassen. Es zeichne sich ab, dass die 2.000 Krankenhäuser in Deutschland aus Kostengründen nicht alle zu halten seien. Nicht mehr benötigte Kapazitäten könnten für die ambulante vertragsärztliche Versorgung genutzt werden, kündigt der oberste Vertragsarzt eine Gegenoffensive der Niedergelassenen in Sachen Klinikambulatorien an. Die Mittel, die dafür durch Klinikschließungen frei würden, sollten dann zu einem Teil in Krankenhäuser mit guter Zukunftsprognose fließen, und zum anderen Teil in die vertragsärztliche Versorgung, die Bereiche der wegfallenden Klinikversorgung auffangen würde. In einer solchen Versorgungsstruktur werde den Belegärzten eine stärkere Rolle zukommen, um fachärztliche Kompetenzen auch in strukturschwachen Gebieten zu erhalten. Das Sicherstellungsproblem sei allein schon aus finanziellen Gründen nicht mit Öffnung der Hochschulambulanzen zu lösen.
Bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung wollen KBV und KVen enger mit den kommunen zusammenarbeiten und ihnen Angebote unterbreiten, wie die Infrastruktur einer künftigen Versorgung entwickelt werden kann. Intensiviert werden soll auch die Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen.
Zögernder Nachwuchs
Lediglich 10 % der Jungmediziner können sich vorstellen, als Allgemeinärzte zu arbeiten. Ob-wohl: "Die Bedingungen für eine Weiterbildung im niedergelassenen Bereich sind deutlich besser geworden." Mit dieser guten Botschaft munterte Gassens Stellvertreterin im KBV-Vorstand, Dipl.-Med. Regina Feldmann, die Versammlung auf. Bleibt die Frage, warum all die Bemühungen bislang nicht greifen. Der Rückgang bei den Hausarztzahlen von 53.000 auf 51.800 in den vergangenen 5 Jahren setzt sich weiter fort. Um einen Fortschritt bei der betrüblichen Situation des hausärztlichen Nachwuchs zu erzielen, wurde jetzt eine Verbesserung der Weiterbildungsbedingungen im niedergelassenen Bereich beschlossen (siehe Kasten). All diese Bemühungen um mehr Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich würden allerdings nur fruchten, wenn es auch gelinge, mehr Medizinstudenten mit der Tätigkeit im ambulanten Bereich in Kontakt zu bringen, gab Feldmann zu bedenken.
Drei-Stufen-Tarif für Patienten
Das KBV-Positionspapier enthält darüber hinaus Vorschläge, wie die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser koordiniert werden kann. So solle es auf Basis der heutigen Leistungsstandards Erweiterungsoptionen in der gesetzlichen Krankenversicherung geben, durch die sich der Patient durch die Versorgung leiten lassen kann. Das Konzept sieht dazu 3 Wahltarife vor: Patienten können sich beispielsweise dabei entweder dafür entscheiden, in der Regel immer erst einen Hausarzt aufzusuchen. In manchen Fällen sollen sie aber auch direkt einen Spezialisten konsultieren dürfen. "Doppeluntersuchungen müssen vermieden und vorhandene Behandlungsdaten koordiniert genutzt werden, so Gassen und stellte klar: "Uns geht es nicht um Rationierungen von Leistungen, sondern um Wahloptionen für die Versicherten und Patienten. Sie sollen je nach eigener individueller Situation entscheiden können."
Autor:
Hans Glatzl
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (11) Seite 32-34
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.