Zukunft des Medizinstudiums Mehr Praxisnähe ist das Ziel

Generell soll das Medizinstudium mehr Praxisbezug erhalten. Kommunikative und soziale Fähigkeiten werden stärker gewichtet und die Allgemeinmedizin wird ausgebaut. Zugleich soll die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gestärkt werden.
Das Arzt-Patienten-Gespräch im Fokus
So sieht der Masterplan Medizinstudium 2020 Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patienten beeinflusst. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten werde weiter gestärkt. So erhielten Studierende das Rüstzeug für lebenslanges Lernen, um die Fülle immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihr Berufsleben hinweg in der Praxis einsetzen zu können.
Allgemeinmedizin wird gestärkt
Mit dem "Masterplan Medizinstudium 2020" wird angestrebt, dass die angehenden Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Dazu wird z. B. festgeschrieben, dass Studierende während des Praktischen Jahrs ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in der Ausbildung weiter gestärkt. Beispielsweise werden allgemeinmedizinische Inhalte künftig in der Lehre möglichst ab dem ersten Semester über das gesamte Studium hinweg vermittelt und im Staatsexamen wird auch Allgemeinmedizin geprüft.
Zulassung wird neu gewichtet
Auch die Zulassung wird zeitgemäß weiterentwickelt. Diese soll verstärkt auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden stärker gewichtet.
Umstrittene Landarztquote kann kommen
Als weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer sogenannten Landarztquote ermöglicht. Die Länder können danach bis zu 10 % der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu 10 Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im ländlichen Raum abzuleisten und über die finanzielle Förderung dafür. Dies ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den Weg gebracht wurden, wie z. B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen können.
Die Kosten im Blick
Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a. D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird.
Quelle:BMG
Autor:
Dr. Ingolf Dürr
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (8) Seite 48-49
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.