Recht Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung

Gesundheitspolitik

Für eine Behandlung entgegen der medizinischen Standards haftet der Arzt. Für eine Behandlung entgegen der medizinischen Standards haftet der Arzt. © Pcess609 - stock.adobe.com

Wünscht ein Patient ausdrücklich eine Behandlung, die gegen medizinische Standards verstößt, sollte der Arzt diese ablehnen.

Kommt er hingegen dem Patientenwunsch nach, muss der Arzt für diesen Fehler haften. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden (Az.: 26 U 116/14).

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