Ärztliche Selbstverwaltung Politik zieht die Daumenschrauben an

Gesundheitspolitik Autor: Ingolf Dürr

Um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patienten zu gewährleisten, hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. In den letzten Jahren kam es jedoch nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe insbesondere bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu einigen Ungereimtheiten. Mit dem sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) will das Ministerium nun die Aufsicht verschärfen. Und auch der Streit um die Parität von Haus- und Fachärzten in der Körperschaft soll beigelegt werden.

Auslöser für das Gesetzesvorhaben waren in erster Linie die immer noch nicht restlos geklärten Skandale innerhalb der KBV. Dabei geht es um Millionenverluste durch umstrittene Immobiliengeschäfte und um unzulässige und überhöhte Vergütungen und Altersbezüge für einen ehemaligen Vorstandschef. Die aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten im Fall der KBV-Affären wurden von Politikern aller Bundestagsfraktionen als unbefriedigend empfunden. Über die KBV hinaus betrifft das Gesetz aber auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, den GKV-Spitzenverband, den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Schutz vor Selbstblockade

"Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen künftig noch besser ihrer großen Verantwortung für eine gute Patientenversorgung gerecht werden kann und vor Selbstblockaden geschützt ist. Das stärkt die Selbstverwaltung und nutzt insbesondere den Patientinnen und Patienten", erklärte Gröhe bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Der Gesetzentwurf sieht nun schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen vor. Doch was heißt das konkret?

Neu ist eine Berichtspflicht für das Bundesgesundheitsministerium. Es wird künftig jedes Jahr im März – erstmals zum 1. März 2018 – den Gesundheitsausschuss des Bundestags über "aufsichtsrechtliche Maßnahmen" sowie die Kontrolle über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung auf Bundesebene unterrichten.

Mehr Kontrolle durch Ministerium

Zur Beseitigung von möglichen Rechtsverstößen ist ein besonderes Verfahren geplant. Dies umfasst einheitliche Regelungen für besondere Fälle wie z. B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Bei Gefahr in Verzug kann künftig ein Entsandter des Ministeriums eingesetzt werden. Dieser soll beratend und unterstützend eingreifen, Entscheidungen soll nach wie vor der Vorstand der betreffenden Körperschaft treffen.

KBV mit drittem Vorstand

Für die Wahl der oder des Vorstandsvorsitzenden der KBV ist künftig eine Zweidrittelmehrheit nötig; erst im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Vertreterversammlung. Der KBV-Vorstand wird zudem um ein drittes – "versorgungsbereichsunabhängiges" – Vorstandsmitglied erweitert. Das heißt, dieses Vorstandsmitglied darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Entscheidungen können dann mit Mehrheit gefällt werden. Damit will der Gesetzgeber das immer wieder lähmende Patt zwischen Hausarzt- und Facharztvertretung im KBV-Vorstand beenden.

Angestellte Ärzte in der KV

Eine Klarstellung bringt das GKV-SVSG auch für die immer größer werdende Zahl von angestellten Ärzten, wie sie z. B. in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) arbeiten. Denn es wird nun klarer definiert, wie viele Stunden eine Ärztin oder ein Arzt in Anstellung arbeiten muss, um Mitglied in einer Kassenärztlichen Vereinigung zu werden. Bisher wurde hier der etwas schwammige Begriff "halbtags" angewandt. Das neue Gesetz spricht nun eindeutiger von mindestens 10 Stunden pro Woche.


Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (6) Seite 36-37
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.