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Tabletten-Teilen: Erlauben Sie es?

Autor: Dr. med. Carola Gessner, Foto: thinkstock

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In deutschen Haushalten wird geschnitten, zerbrochen und gebröselt, was das Zeug hält: Patienten teilen alle Arten von Medikamenten – mit Folgen, warnt die Techniker Krankenkasse.

Manchmal geht es ums Kostensparen, manchmal aber auch darum, dass ein Patient zerkleinerte Medikamente besser schlucken kann. Doch werden z.B. Retardtabletten halbiert, leidet der Schutzfilm und der Wirkstoff wird zu schnell freigegeben – es droht Überdosierung. Auch Gelatinekapseln, Dragees oder Produkte mit magensaftresistentem Überzug eignen sich nicht zum Aufspalten.

Kerbe ist kein sicherer Hinweis für Teilbarkeit

Grundsätzlich teilbar sind dagegen Tabletten, die rasch zerfallen oder wasserlösliche Filmtabletten. Sogar manche Präparate mit Granulaten oder Pellets darf man brechen. Doch Achtung: Die Kerbe auf der Tablette ist kein sicherer Hinweis für Teilbarkeit, sondern eventuell nur ein Schmuck.


Zum – vom Arzt erlaubten – Halbieren kann der Patient einen Eierbecher benutzen: Er legt die Tablette mit der Rille nach unten hinein und drückt dann kräftig drauf.


Quelle: Pressemitteilung Techniker Krankenkasse

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