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Behandlungsfehler Viele Patienten nehmen an, einmal Opfer zu werden

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Manche Patienten haben kein gutes Gefühl beim Arztbesuch. (Agenturfoto) Manche Patienten haben kein gutes Gefühl beim Arztbesuch. (Agenturfoto) © mangostock – stock.adobe.com
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Ärztekammern und Medizinischer Dienst melden nur recht wenige Behandlungsfehler. Fragt man Patienten, stellt sich die Situation allerdings anders dar. Das zeigt eine Untersuchung der Techniker Krankenkasse.

Rund jeder Vierte vermutet, in den letzten zehn Jahren schon einmal fehlerhaft behandelt worden zu sein. Die meisten Betroffenen unternahmen jedoch trotz ihres Verdachts nichts – nur ein Drittel meldete den mutmaßlichen Fehler weiter. Dies geht aus dem repräsentativen Monitor der Techniker Krankenkasse zur Patientensicherheit hervor, für den 2019 und 2020 jeweils 1.000 Personen befragt wurden.

Für diejenigen, die sich beschwerten, waren der behandelnde Arzt (68 %) oder andere Mediziner (53 %) die erste Anlaufstelle. Das Vertrauensverhältnis nehme demnach nicht prinzipiell Schaden, sondern biete weiter eine Basis für die Regelung des Vorwurfs, interpretiert die Techniker Krankenkasse das Ergebnis.

An einen Anwalt wandten sich nur 9 % der Betroffenen. Dies steht in deutlicher Diskrepanz zu den Antworten derjenigen, die noch keine entsprechenden Erlebnisse hatten. Rund zwei Drittel von ihnen gaben an, sie würden den Anwalt einschalten. Ebenfalls nur selten kontaktiert wurden Patientenberatungsstellen (14 %). Die Mehrzahl der Befragten geht davon aus, sich wahrscheinlich selbst einmal im Krankenhaus mit gefährlichen Keimen zu infizieren (56 %) oder eine falsche Diagnose zu erhalten (51 %). Aber auch Fehler bei Arzneimitteln, während einer Operation oder durch ein Behandlungsgerät wurden häufig genannt (38 %, 31 % und 22 %). Die Autoren der Studie halten daher fest, dass die Patientensicherheit in Deutschland systematisch ausgebaut werden müsse. Insbesondere seien Programme zur Verbesserung der Diagnose-Sicherheit ­erforderlich.

Statistik und Erfahrung klaffen auseinander

Im Vergleich zu diesen Ergebnissen ist die Zahl der von den Ärztekammern und vom Medizinischen Dienst anerkannten Behandlungsfehlern relativ gering. Für 2019 meldeten die Kammern etwa 6.400 Fälle, der Medizinische Dienst rund 14.600. Der juristisch definierte Begriff des Behandlungsfehlers bilde die Erfahrungshäufigkeit der Menschen also unzureichend ab, argumentiert die Techniker Krankenkasse. Sie fordert eine klare, allgemein verständliche und eindeutige Benennung des in der öffentlichen Berichterstattung verwendeten Begriffs. Es gebe zudem wissenschaftliche Evidenz dafür, dass die Einschätzung von Patienten häufig richtig sei.

Pandemie änderte nichts an Kommunikation mit Arzt

Während der Coronapandemie hat sich die Kommunikation mit Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften nach Meinung der meisten Befragten nicht verschlechtert (65 %). Rund ein Drittel der Personen berichtete von verschobenen oder abgesagten Terminen. Vorrangig wurden Termine aus der Angst heraus verschoben, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren (70 %), als weiteren Grund nannten 38 % der Befragten, dass sie das Gesundheitssystem entlasten wollten. Vonseiten der Leistungserbringer erfolgten Absagen am häufigsten durch Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste und Fachärzte. Hausarztpraxen verschoben hingegen am seltensten Termine. Nur 57 % der Absagen kamen von den Praxen, der Rest von Patienten.

Quelle: TK-Monitor Patientensicherheit

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