Wird die neue GOÄ etwa nur ein Abklatsch des EBM?
„Uns liegt bisher nur ein GOÄ-Entwurf des Paragrafenteils vor“, sagt BDI-Geschäftsführer Tilo Radau. Und dieser Entwurf deutet darauf hin, dass es bei der GOÄ einen Paradigmenwechsel hin zur GKV gibt. Dafür spricht laut BDI z.B., dass zwischen Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe eine gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) eingerichtet werden soll, die den GKV-Institutionen Gemeinsamer Bundesausschuss und Bewertungsausschuss ähnelt. Entscheidende Elemente der GOÄ, wie individuelle Rechnungsstellung durch flexible Multiplikatoren sowie die Flexibilität des Leistungskatalogs durch Analogziffern, würden stark eingeschränkt.
Der bisher den Berufsverbänden vorliegende Entwurf zur neuen GOÄ entspreche auch nicht dem zwischen BÄK, PKV und Beihilfe konsentierten Papier, sagt Radau. Die BÄK habe bei kritischen Äußerungen immer wieder darauf hingewiesen, dass der Paragrafenteil im Vergleich zu dem kursierenden GOÄ-Entwurf noch stark geändert worden sei.
Wurden die Paragrafen wirklich wesentlich geändert?
„Uns fehlt die Fantasie, dass sich im aktuellen Entwurf tatsächlich so viele Paragrafen geändert haben sollen“, sagt Radau. Der BDI fordert deshalb, dass die ärztlichen Berufsverbände bzw. die gesamte Ärzteschaft vernünftig informiert werden sollte. Dazu müsse die BÄK endlich den aktuellen Entwurf vorlegen, damit die Ärzteschaft z.B. auf einem Sonder-Ärztetag darüber diskutieren könne.
Nur drei Stunden Information für 30 Fachgebiete
Die BÄK hat nahezu gleichzeitig mit der Forderung des BDI nach einem Sonder-Ärztetag zu einer GOÄ-Informationsveranstaltung am 24.11. eingeladen. Sollten alle Berufsverbände anwesend sein, glaubt Radau aber nicht, dass die auf drei Stunden angesetzte Veranstaltung ausreicht, um die Belange von rund 30 Fachgebieten ausreichend zu besprechen.
Bisher gehe es eh nur um den Paragrafenteil, so Radau. Ob und welche Leistungen in die neue GOÄ aufgenommen werden und wie die einzelne Leistung bewertet wird – hier herrscht weiterhin absolute Dunkelheit.
Kritisch findet der BDI auch, dass die PKV im Vergleich zur GKV quasi keinen Einschränkungen bei der Gestaltung der Beitragshöhe unterliege. Auf der anderen Seite sieht es aber so aus, als wolle die PKV die Kostenseite zulasten der Ärzte optimieren.
Quelle: Medical-Tribune-Recherche