
Cartoon Gesundheitspolitik
Corona: Was bedeutet die Zwangsrekrutierung für Ärzte und ihre Praxen?

Sozusagen mit Notstands-Verve hat Bayern die Möglichkeit der Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal in sein Landesgesetz aufgenommen. Die Eingriffe des Infektionsschutzgesetzes sind so erheblich, dass sie wahrscheinlich noch Verfassungsrechtler auf den Plan rufen werden. Aktuell hilft das Ärzten und Pflegenden aber nicht viel: Sie müssen heute damit umgehen.
Und auch wer nicht in Bayern lebt, den kann es treffen. Denn in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder sind Regelungen enthalten, die ggf. einen ähnlichen Zugriff auf Personen in Heilberufen zulassen.
Bei der Frankfurter Rechtsanwältin Dr. Silke Greve gingen dazu jetzt die ersten Anrufe ein. Eine Ärztin erzählt, sie sei von der Katastrophenschutzbehörde aufgefordert worden, ihre Praxisstundenzahl zu reduzieren und sich zusammen mit ihrem Beatmungsgerät zur Verfügung zu stellen.
Die Ärztin ist ratlos – was heißt das für ihre Praxis? Wer kommt für die Verluste auf, wer wird ihre Arbeitsleistung in welcher Höhe bezahlen? Wir haben Dr. Greve gebeten, einige der ersten Fragen zur Zwangsrekrutierung von Ärzten, die als Niedergelassene oder Angestellte in Praxen arbeiten, zu beantworten.
Medical-Tribune-Bericht
Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).