
Cartoon Gesundheitspolitik
DAK wünscht sich von der Regierung einen Herstellerrabatt nach Kassenlage

Vier Hersteller haben 2023 gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampel Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Neuregelung der Rabattfolgen einer Nutzenbewertung und der Zusatzrabatt auf Medikamentenkombinationen seien systemwidrige Eingriffe in die Findung der Erstattungsbeträge. Dabei scheinen diese Maßnahmen gar nicht so wie angekündigt zu wirken, folgt man dem AMNOG-Report der DAK-Gesundheit.
Der Effekt der sog. Leitplanken, also Preisobergrenzen in Abhängigkeit der Vergleichstherapie und Nutzenbewertung, liegt laut DAK „vermutlich weit unter den gesetzlichen Einsparzielen von 300 Mio. Euro pro Jahr“. Nur 22 Mio. Euro an Einsparungen anstelle der geplanten 185 Mio. Euro generierte 2024 der Kombinationsabschlag. Und mit der von 50 auf 30 Mio. Euro reduzierten Umsatzschwelle zur Vollbewertung von Orphan Drugs wurden nur 8 bis 32 Mio. Euro eingespart – vorgesehen waren 100 Mio. jährlich. Das AMNOG-System wurde jedenfalls komplexer. Die DAK fordert mehr Transparenz und Vereinfachungen.
Tatsächlich funktionierten die simplen Instrumente. Die Rückwirkung des Erstattungsbetrags zum 7. statt zuvor zum 13. Monat nach Markteinführung brachte Einsparungen von rund 100 Mio. Euro; die angepeilten 150 Mio. werden „vermutlich noch erreicht“. Und der für 2023 auf 12 % erhöhte (und dann wieder auf 7 % reduzierte) Herstellerabschlag brachte mit 1,3 Mrd. Euro sogar mehr Kostendämpfung als prognostiziert.

DAK-Chef Andreas Storm fordert deshalb die Bundesregierung auf, „einen dynamisierten Herstellerrabatt einführen, der allen Seiten Planungssicherheit gibt“. Beispielsweise könne beim Schätzerkreis im Oktober jeden Jahres – wenn dieser über die GKV-Finanzsitutation berät – eine Überprüfung und Anpassung des Herstellerabschlags erfolgen.
Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Gesundheitsökonom an der Universität Bielefeld und Mitherausgeber des AMNOG-Reports, unterstreicht: „Ein Aufwuchs an Komplexität und fehlende Planbarkeit bestimmen seit knapp drei Jahren das AMNOG, bislang ohne messbaren Effekt auf die Ausgabendynamik neuer Arzneimittel.“ Er stellt sogar infrage, ob das AMNOG „der richtige Ort ist, Ausgaben nachhaltig zu regulieren“. Auf die politische Agenda gehörten ein Neustart bei Pay-for-Performance-Modellen und Änderungen bei der Selbstbeteiligung. Im Report wird zudem die Notwendigkeit diskutiert, den Begriff der Innovation zu definieren. Es müsse überprüft werden, ob der Preis früherer Nutzenbewertungen nach 5, 10 oder 15 Jahren noch gerechtfertigt sei.
Patentgeschütze Produkte schlagen ins Kontor
Laut Report entfielen 2024 10,8 % der Arzneiausgaben auf 1 % der umsatzstärksten patentgeschützten Produkte. „Hohe Einstiegspreise, die unter anderem durch kleine Patientengruppen beim Markteinstieg begründet werden, werden durch Indikationsausweitungen schleichend auf weitere, meist deutlich größere Patientengruppen übertragen – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ausgaben“, so die DAK. Das AMNOG habe darauf keine Antwort. Die Preis-Mengen-Vereinbarungen wirkten nicht oder nur unzureichend.
Dass die AMNOG-Regulierung „überkomplex“ geworden ist, findet auch der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa). Ansonsten gelangt er zu einer anderen Einschätzung. Der Anteil der Arzneimittel an den gesamten Gesundheitsausgaben sei „trotz der zurückliegenden innovationsstarken Jahre“ konstant geblieben.
Bezüglich der Orphan Drugs habe eine im Dezember 2024 veröffentlichte Studie die immense Bedeutung der eingeschränkten Nutzenbewertung aufgezeigt, so der vfa: Bei deren Abschaffung wären 57 % der Arzneimittel für seltene Erkrankungen einem sehr hohen bis maximalen Marktrücknahmerisiko ausgesetzt.
Und die negativen Effekte eines Herstellerabschlags lägen auf der Hand: „Er hemmt die langfristige Investitionsbereitschaft, wirkt faktisch wie eine Budgetierung und macht die Erstattungsbedingungen für die forschenden Pharmaunternehmen kein Stück planbarer.“
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