
Cartoon Aus der Redaktion
Fonds statt Haftungsstreit

In den vergangenen beiden Jahren haben sich mehr Versicherte als je zuvor wegen möglicher Behandlungsfehler an die Techniker Krankenkasse gewandt: 6.341 Fälle waren es 2024. Bedenkt man, dass dort 12 Millionen Menschen versichert sind, erscheint diese Zahl erstaunlich niedrig. TK-Chef Jens Baas schlussfolgert, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein. Er fordert daher eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in medizinischen Einrichtungen.
Damit Kliniken und Praxen Fehler zentral melden können, müssten diese allerdings erst einmal intern offengelegt werden. Gerade das passiert aber immer noch selten – trotz der immer lauteren Debatte über die Fehlerkultur in der Medizin. Dabei ist es schon heute rechtswidrig, Behandlungsfehler zu verschweigen. Patientinnen und Patienten müssen informiert werden, sobald der Verdacht auf mögliche Fehler besteht.
Die Gründe dafür, dass oft lieber gemauert wird, sind vielfältig. Fragt man Ärztinnen und Ärzte, nennen sie z. B. die Sorge um ihre Reputation, Angst vor disziplinarischen Konsequenzen oder rechtliche Bedenken. Die Haftpflichtversicherung könnte die ehrliche Information als Schuldeingeständnis interpretieren und folglich nicht zahlen. Zugleich betonten Befragte aber, dass sie erleichtert wären, wenn sie Fehler angstfrei offenlegen könnten.
Leider funktioniert Schweigen in Deutschland ganz gut. In Arzthaftungsprozessen müssen Patientinnen und Patienten beweisen, dass die behandelnde Person einen Fehler gemacht hat und dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursächlich für den Schaden ist. Die Prozesse sind meist langwierig, zermürbend und teuer. Dass es besser geht, zeigen Dänemark, Belgien und Frankreich. Dort gibt es Medizinschadensfonds, die – vereinfacht dargestellt – einspringen, wenn schwere Schäden entstehen, die nicht zweifelsfrei ärztlich verschuldet oder schlicht schicksalshaft sind.
Auch in Deutschland war ein solcher Fonds wiederholt geplant. Zuletzt hatte Prof. Karl Lauterbach 2024 angekündigt, das Patientenrecht entsprechend zu reformieren. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD findet sich dazu aber nichts. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das Projekt angeht.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht
Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).