
Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung
Kämpfen Sie mit der Abrechnung nach GOÄ? Diese 7 Fehler lassen sich vermeiden

Unzulässige Kombis
Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung von Leistungen, die laut GOÄ nicht nebeneinander berechnet werden dürfen. Klassisches Beispiel: Die Ziffern 1 (Beratung) und 3 (eingehende Beratung) sind nicht kombinierbar, ebenso wie 5 (Symptombezogene Untersuchung) und 7 (Ganzkörperstatus). Ausnahme: Sie finden am selben Tag zu unterschiedlichen Uhrzeiten statt. Dann muss jeweils eine Zeitangabe erfolgen. Machen Sie sich also mit den Kombinationsausschlüssen der GOÄ vertraut. Praxissoftware bietet oft Hinweise zu unzulässigen Kombinationen – nutzen Sie diese Funktion.
Falsche Steigerung
Die GOÄ erlaubt individuelle Steigerungen des Gebührensatzes (bis zum 3,5-fachen Regelhöchstsatz). Ein häufiger Fehler ist jedoch die unzureichende Begründung bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. 2,3-fach bei Ziffer 1). Dokumentieren Sie die Begründung daher sorgfältig und individuell – pauschale Angaben wie „erhöhter Zeitaufwand“ sind nicht ausreichend. Begründen Sie konkret, z. B.: „Beratung unter Berücksichtigung komplexer internistischer Vorerkrankungen, deutlich über 10 Minuten.“
Falsche Analogziffern
Analogabrechnungen für nicht in der GOÄ aufgeführte Leistungen sind zulässig – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Fehler entstehen, wenn eine Analogziffer für eine bereits vorhandene GOÄ-Leistung verwendet wird oder wenn die Beschreibung der analogen Leistung unpräzise ist. Prüfen Sie also, ob es wirklich keine passende Ziffer in der GOÄ gibt. Orientieren Sie sich bei Unsicherheiten an Empfehlungen der Bundesärztekammer oder GOÄ-Kommentaren.
Zuschlag vergessen
Gerade im stressigen Alltag gehen Zuschläge oft unter – etwa der Zuschlag A für Leistungen außerhalb der regulären Sprechzeiten. Nutzen Sie Checklisten für häufige Leistungskomplexe und stellen Sie sicher, dass Ihre Software korrekte Vorschläge liefert – aber verlassen Sie sich nicht ausschließlich darauf.
Unklare Dokumentation
Eine lückenhafte oder unpräzise Dokumentation führt schnell zu Honorarverlusten bei Rückfragen von Beihilfe, PKV oder Gutachtern. Besonders bei zeitintensiven Beratungen oder IGeL ist die Dokumentation oft nicht eindeutig nachvollziehbar. Dokumentieren Sie daher stets zeitlich, inhaltlich und medizinisch nachvollziehbar.
Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen
Ein besonders fataler Fehler kann darin bestehen, Leistungen abzurechnen, die nicht durchgeführt wurden. Dies kann versehentlich geschehen, etwa durch die Nutzung nicht angepasster Ziffernketten oder durch Standardabrechnungen, in denen nicht erbrachte Leistungen fälschlicherweise aufgeführt sind. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine sorgfältige Kontrolle schützt vor finanziellen Nachteilen und rechtlichen Problemen.
Nichtbeachtung von Behandlungsanlässen
Ein anderer Fehler besteht darin, die spezifischen Behandlungsanlässe und deren Auswirkungen auf die Abrechnung nicht zu berücksichtigen. Die GOÄ sieht vor, dass manche Leistungen nur in spezifischen Situationen abgerechnet werden dürfen. Wenn diese Behandlungsanlässe nicht beachtet werden, kann es zu unzulässigen Abrechnungen kommen. Machen Sie sich daher mit den Behandlungsanlässen vertraut, die für die jeweilige Leistung relevant sind. Achten Sie darauf, diese zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die GOÄ bietet viele Möglichkeiten – aber ebenso viele Fallstricke. Regelmäßige Schulungen des Praxisteams, klare Abrechnungsprozesse und das bewusste Nutzen von Checklisten, Kommentaren und Softwarehilfen tragen maßgeblich zur Fehlervermeidung bei. Ebenso können Sie eine externe Abrechnungsberatung hinzuziehen. So schützen Sie nicht nur Ihr Honorar, sondern schaffen auch Transparenz und Rechtssicherheit.
Medical-Tribune-Bericht
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