
Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung
Liposuktion bei Lipödem wird Kassenleistung

Die operative Fettabsaugung bei Lipödem-Patientinnen im Stadium III wird dauerhaft in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Die bislang bestehende Regelung war befristet und auf die Beine beschränkt, wird jedoch nun entfristet und auf die Arme ausgeweitet. Durchgeführt werden kann die Liposuktion, wenn konservative Behandlungen nicht ausreichend waren und die Operation Teil eines umfassenden Behandlungskonzepts ist, insbesondere bei begleitender Adipositas.
Sektorübergreifende Vorgaben sollen Qualität sicherstellen
Zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität hat der G-BA sektorenübergreifende Vorgaben festgelegt. Diese betreffen unter anderem die Indikationsstellung sowie die fachliche Qualifikation der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Die Anforderungen beinhalten sowohl die diagnostische Abklärung als auch die Durchführung der Liposuktion.
Die Entscheidung des G-BA basiert auf den Ergebnissen der LIPLEG-Studie, die den therapeutischen Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE) belegt. Die Studie zeigte bei Patientinnen mit Lipödem eine signifikante Linderung der Symptome, insbesondere der Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
Quelle: Pressemitteilung – KV Nordrhein
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