
Mehr Rechtssicherheit

Ärzte können nun die Therapieziele flexibler an die aktuelle Situation ihres Patienten anpassen. Die Konsiliarregelung, die die gemeinsame Behandlung mit suchtmedizinisch nicht erfahrenenKollegen ermöglicht, wird von 3 auf 10 Patienten erhöht. Stabile, gut re-integrierte Patienten können das Substitutionsmittel bis zu 30 Tage lang eigenverantwortlich einnehmen, wenn es z. B. ihre Arbeit oder längere Urlaubszeiten erfordern. Da viele langjährig Substituierte inzwischen auch in Pflegeheimen oder Hospizen leben, wird den behandelnden Ärzten die Betreuung dieser Patienten in diesen Einrichtungen erleichtert. Die Therapie unterliegt damit nicht mehr starren gesetzlichen Regelungen, die bislang immer auch die Gefahr von Strafverfahren für die behandelnden Ärzte nach sich zogen. Mit der Neuregelung verbindet die BÄK auch die Hoffnung, dass sich nun weitere Ärzte für diese lebensrettende und medizinisch hoch wirksame Behandlung motivieren lassen.
Quelle:BÄK
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Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.
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