Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung

Mehrere EBM-Änderungen beschlossen

Maya Hüss

Rückwirkend zum 1. Oktober 2018 können auch Dermatologen die EBM-Ziffer 30214 ansetzen. Rückwirkend zum 1. Oktober 2018 können auch Dermatologen die EBM-Ziffer 30214 ansetzen. © Fotolia/Robert Kneschke

Hyperbare Sauerstofftherapie, myokardiale fraktionelle Flussreserve und die neuropädiatrische Betreuung ergänzt.

Die hyperbare Sauerstofftherapie

Rückwirkend zum 1. Oktober 2018 können nun auch Dermatologen die EBM-Ziffer 30214, die mit 140 Punkten bewertet und 14,92 Euro vergütet wird, ansetzen. Die Behandlungsmethode wurde zum 1. Oktober für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom neu in den EBM aufgenommen.

Die myokardiale fraktionelle Flussreserve

Rückwirkend zum 1. Oktober 2018 ist die Sachkostenpauschale 40301 für die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei belegärztlicher Durchführung nicht berechnungsfähig. Die Sachkosten muss das Krankenhaus selbst tragen. Das hat nun der Bewertungsausschuss festgestellt.

Die neuropädiatrische Betreuung

Seit Januar kann die Zusatzpauschale 04433, die mit 299 Punkten bewertet und 31,86 Euro vergütet wird, auch bei Patienten mit komplexem regionalen Schmerzsyndrom der oberen Extremitäten, abgerechnet werden.

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Rückwirkend zum 1. Oktober 2018 können auch Dermatologen die EBM-Ziffer 30214 ansetzen. Rückwirkend zum 1. Oktober 2018 können auch Dermatologen die EBM-Ziffer 30214 ansetzen. © Fotolia/Robert Kneschke