Cartoon Praxismanagement

Neue Berufskrankheiten anerkannt

Isabel Aulehla

Seit April gelten drei weitere Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin. Seit April gelten drei weitere Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin. © Delcio/peopleimages.com - stock.adobe.com

Seit April gelten drei weitere Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin.

Bei der ersten Erkrankung handelt es sich um die Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung. Dies kann z. B. Beschäftigte betreffen, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen oder in der Forst- und Bauindustrie tätig sind. 

Kniearthrose nach 13 Jahren Profilaufbahn

Ebenfalls anerkannt ist nun Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern. Voraussetzung ist eine mindestens 13-jährige professionelle Tätigkeit, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls berücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga ausgeübt wurde.

Die dritte Erkrankung betrifft vor allem Erzbergleute, aber auch Personen im Tunnelbau, der Metallindustrie oder in Dentallaboren: Die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition. 

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).


Seit April gelten drei weitere Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin. Seit April gelten drei weitere Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin. © Delcio/peopleimages.com - stock.adobe.com