
Neue EBM-Ziffer für Fraktursonografie ab Oktober

In der UV-GOÄ ist es längst möglich und in der GOÄ nicht ausgeschlossen. Ab Oktober geht es auch im EBM: Dann dürfen Ärztinnen und Ärzte die Sonografie zur Diagnosestellung bei Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten bei Kindern nutzen.
Im vergangenen Jahr hat der G-BA die Fraktursonografie der langen Röhrenknochen der oberen Extremitäten bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zur GKV-Leistung erklärt. Nun hat der Bewertungsausschuss im EBM nachgezogen.
Der G-BA hat die Anforderungen an die Dokumentation sowie die Qualifikation der Vertragsärztinnen und -ärzte, die eine Fraktursonografie durchführen wollen, festgelegt. Die Methode darf nur von Fachärztinnen und -ärzten für Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin sowie der Chirurgie vorgenommen werden. Diese müssen Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung und Befundung der Sonografie von Frakturen der langen Röhrenknochen der oberen Extremitäten nachweisen. Bezüglich der fachlichen Qualifikation genügt auch die Teilnahme an einer mindestens sechsstündigen Fortbildung.
Für die Berechnung der Fraktursonografie wird eine Genehmigung Ihrer KV gemäß der Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik benötigt. Diese muss dafür allerdings noch angepasst werden. Bis dahin ist die neue GOP dennoch berechnungsfähig. Die KV kann eine Genehmigung unter Bezugnahme auf die Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ (MVV) des G-BA erteilen. Da diese Richtlinie keine spezifischen apparative Vorgaben macht, ist ärztlicherseits diesbezüglich nichts zu beachten; Apparatevorgaben dürfen auch nicht Bestandteil der KV-Genehmigung sein.
Neu in den EBM aufgenommen wurde die GOP 33053 als Fraktursonografie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der MVV-Richtlinie. Die Leistung kann einmal im Behandlungsfall berechnet werden und ist mit 103 Punkten (2025: 12,77 Euro) extrabudgetär bewertet.
Die 33053 ist nicht für eine sonografische Stellungskontrolle nach einer konservativ behandelten Fraktur und nicht neben den GOP 33050 und 33081 berechnungsfähig. Sie hat weitere Ausschlüsse, die aber nicht den hausärztlichen Bereich betreffen.
Studienlage überzeugte
Der G-BA hat die Fraktursonografie zur Diagnosestellung von Frakturen der langen Röhrenknochen der oberen Extremitäten bei Kindern in die Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ aufgenommen, weil das bildgebende Verfahren eine strahlenfreie Alternative zur Röntgendiagnostik bietet und dazu beitragen kann, ionisierende Strahlung in der Frakturdiagnostik zu reduzieren. In der Analyse von 28 Studien zur Testgüte lag die Sensitivität für alle untersuchten Frakturlokalisationen (Unterarm, Oberarm, Ellenbogen) insgesamt über 90 % und war somit ausreichend hoch, um einen Nutzen ableiten zu können.
So kann die Fraktursonografie nach EBM, GOÄ und UV-GOÄ berechnet werden | ||||
---|---|---|---|---|
EBM | Legende | Punkte/ Euro | UV- GOÄ | GOÄ |
33053 | Fraktursonografie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des G-BA, einmal im Behandlungsfall | 103/ 12,77 | 410 411 | A410 |
33081 | Sonografische Untersuchung von Organen oder Organteilen bzw. Organstrukturen, die nicht Bestandteil der GOP 33000 bis 33002, 33010 bis 33012, 33020 bis 33023, 33030, 33031, 33040 bis 33044, 33050 bis 33053, 33060 bis 33064, 33070 bis 33076, 33080 und 33100 sind, mittels B-Mode-Verfahren, | 56/ 6,94 | 411a | A420 |
Im Zusammenhang mit der neuen Leistung wurde die Legende der vorhandenen GOP 33081 in „sonografische Untersuchung von Organen oder Organteilen bzw. Organstrukturen, die nicht Bestandteil der GOP 33053 sind, mittels B-Mode-Verfahren“ geändert, sodass auch die Untersuchung von Knochen, die nicht in der Legende der 33053 aufgeführt sind, im Rahmen einer Fraktursonografie berechnet werden kann.
Die Fraktursonografie wurde bereits 2022 in die Unfallversicherung-Gebührenordnung aufgenommen, auch als Anreiz für die Primärdiagnostik. Bei der Frakturdiagnostik kann zur Nr. 410 UV-GOÄ ein Zuschlag nach Nr. 411 oder 411a hinzukommen. Im Behandlungsfall sind dann aber nur maximal zwei Röntgenkontrolluntersuchungen möglich. Die Stellungskontrolle nach der Reposition zählt nicht dazu.
Sonografie zur Kontrolle und für die Akutdiagnostik
Die Nr. 411 kann nur einmal je Sitzung und maximal dreimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Neben den Nrn. 411 und 411a ist die Nr. 420 nicht berechnungsfähig. Eine im Einzelfall erforderliche Ultraschalldiagnostik der Gegenseite ist Teil der Leistung. Die Sonografie kann aber nicht nur zur Kontrolle, sondern auch z.B. bei einem Schulunfall zur Akutdiagnostik zum Ansatz kommen.
GOÄ erlaubt Abrechnung von Analogziffern
In den Allgemeinen Bestimmungen VI der GOÄ steht unter Punkt 6: „Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nrn. 410 und 420 gelten neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion.“ Knochen sind dort nicht erwähnt und als Skelettbestandteile nur die Gelenke.
So gesehen ist hier eine sonografische Diagnostik bei Frakturen oder Frakturverdacht nicht berechnungsfähig. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Neueinführung in der UV-GOÄ zum 1. Juli 2024 bzw. im EBM ab dem 1. Oktober 2025 eine „Richtlinienmaßnahme“ vorausgegangen ist. Da ein solcher Richtlinienbezug in der GOÄ nicht die Voraussetzung für eine Berechnungsfähigkeit darstellt, wäre unter Hinweis auf § 6 Absatz 2 und auf das „Organ“ ein analoger Ansatz möglich.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht
Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).