
Was es bei der Beantragung zu beachten gibt

„Jeder Schritt fiel mir irgendwann schwer. Ich hätte nie gedacht, dass mich die Chemotherapie so viel Kraft kosten würde!“ Kerstin F. hatte Brustkrebs. Die Ärzte entschieden sich in ihrem Fall für eine komplexe Behandlung aus Chemotherapie, Immuntherapie und Bestrahlung. „Die ganze Behandlung dauerte über ein drei viertel Jahr“, erzählt die Patientin aus Reutlingen. „Geschafft habe ich das nur mit der Unterstützung meiner Familie – und einer Haushaltshilfe.“
Kerstin F. ist Mutter von zwei kleinen Kindern. Zu der Zeit ihrer Behandlung waren diese gerade einmal sechs und vier Jahre alt. Ihr Mann musste arbeiten. Allen Hilfen von Verwandten zum Trotz blieb immer noch eine Menge im Haushalt zu tun.
Praktischer Support für Krebspatienten
Während oder nach der Krebsbehandlung ist für viele Krebspatientinnen und Krebspatienten längst nicht alles beim Alten, erklären Experten des Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg. Oft benötigen sie Ruhe, Schonung und Erholung und sind mit der selbstständigen Bewältigung des Haushalts überfordert. In dieser Situation haben Erkrankte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Sozialrechtliche Details und Informationen zur Antragstellung liefert der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Krebsinformationsdienst (KID)
Unterstützung, wenn kein Kind im Haushalt lebt
Ist zum Beispiel eine Patientin bzw. ein Patient während der ambulanten Chemotherapie oder nach einer stationären Operation aufgrund der Schwere der Erkrankung mit der Haushaltsführung überfordert, hat sie/er unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine professionelle Unterstützung für längstens vier Wochen:- Es lebt keine andere Person im Haushalt, die bei der Haushaltsführung helfen könnte.
- Es darf für die/den Erkrankte/n kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.
Hilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt
Die Dauer der Berechtigung kann sich von 4 auf bis zu 26 Wochen erhöhen, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das unter zwölf Jahre alt oder behindert und selbst auf Hilfe angewiesen ist. Unter dieser Voraussetzung besteht auch dann ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sich Betroffene z.B. in stationärer Behandlung befinden oder häusliche Krankenpflege erhalten. Dabei darf niemand im Haushalt leben, der die Tätigkeiten übernehmen könnte. Wichtig zu wissen: Über die Bewilligung und auch den Umfang der Unterstützung entscheiden die Krankenkassen auf Grundlage der konkreten Situation. Die Haushaltshilfe muss vorab bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Antrag kann auch wiederholt gestellt werden. Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Patientinnen und Patienten in der Klinik wird empfohlen, sich an den dortigen Sozialdienst zu wenden.Eine Zuzahlung ist nötig
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt pro Tag eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Dabei beträgt die tägliche Zuzahlung mindestens fünf, maximal zehn Euro. Wenn die Krankenkasse selbst keine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen kann, haben Betroffene einen Anspruch auf Kostenerstattung in angemessener Höhe. Zu beachten ist: Tragen Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad, also Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder oder -eltern, die Kosten der Haushaltshilfe, ist die Erstattung ausgeschlossen. Sie können jedoch Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet bekommen.Gesetzliche und private Krankenversicherungen
Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen können in ihrer Satzung weitergehende Haushaltshilfeleistungen für ihre Versicherten festlegen. So finanzieren manche Kassen beispielsweise auch dann eine Haushaltshilfe, wenn die Kinder bereits älter als zwölf Jahre sind. Patientinnen und Patienten sollten daher immer bei ihrer Krankenkasse nachfragen und sich über zusätzliche Haushaltshilfeleistungen informieren. Auch die Beihilfevorschriften für Beamte enthalten Regelungen zur Haushaltshilfe. Diese können sich jedoch von denen der Gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden. Für Kerstin F., die selbst gesetzlich versichert ist, erwies sich die Haushaltshilfe mit ihren beiden kleinen Kindern als Segen: „Sie hat mir 16 Wochen lang die Sicherheit gegeben, mich in Ruhe auf meine Heilung zu konzentrieren“, erinnert sie sich. „Für diese Unterstützung bin ich heute noch dankbar.“Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).