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211.000 Euro Reinertrag pro hausärztlicher Einzelpraxis

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

Das Statistische Bundesamt und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) präsentieren Zahlen zur Ertragsentwicklung in den Praxen.
Das Statistische Bundesamt und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) präsentieren Zahlen zur Ertragsentwicklung in den Praxen. © chaylek – stock.adobe.com
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Mitten in der Phase der Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband meldeten sich das Statistische Bundesamt und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mit Zahlen zur Ertragsentwicklung in den Praxen zu Wort.

Das Bundesamt beziffert die Einnahmen aus selbstständiger allgemeinärztlicher Tätigkeit je Praxis 2021 mit 537.000 Euro. Davon stammen 86,5 % aus der GKV-Abrechnung. Die Aufwendungen lagen im Schnitt bei 245.000 Euro. Das ergibt rechnerisch einen Reinertrag pro Praxis von 292.000 Euro. Das Amt schränkt diesen Wert allerdings als „statistisch relativ unsicher“ ein. Für 2019 wird ein (statistisch sicherer) Reinertrag von 252.000 Euro ausgewiesen und 181.000 Euro für 2011.

Jeder dritte eingenommene Euro finanziert das Personal

Je allgemeinärztlicher Einzelpraxis weist die Statistik Einnahmen von 411.00 Euro und Aufwendungen von 199.000 Euro aus. Gerundet lag der Reinertrag, quasi das Bruttoeinkommen des Inhabers, bei 211.000 Euro.

Den Anteil der Personalaufwendungen beziffern die Statistiker mit 30,4 % der Einnahmen. Für Miete/Leasing (inklusive Praxisräume) geben sie 4,3 % an sowie 0,7 % für Heizung, Strom, Gas und Wasser.

In einer Einzelpraxis waren neben dem/der Inhaber/in zum Stichtag 30.9.2021 im Schnitt 5,2 abhängig Beschäftigte tätig. Die Quote der Teilzeitbeschäftigung betrug 47,4 %. Die Jahres-Bruttoentgeltsumme gibt das Bundesamt mit 103.000 Euro an; 23.000 Euro Sozialabgaben für alle Mitarbeitende kommen noch dazu.

Einnahmenplus dank Corona-Sondereffekt

Das Zi meldete sich am selben Tag mit einer Vorabinformation zu seinem Jahresbericht 2022 zu Wort. Die detaillierte Auswertung nach Facharztgruppen folgt später. Für die Gesamtheit der im Praxis-Panel betrachteten Ärzte und Psychotherapeuten meldete das Institut von KBV und KVen u.a. diese Zahlen: 7 % höhere Praxisaufwendungen ergaben bei 8,1 % höheren Einnahmen im Corona-Jahr 2021 einen 9 % höheren Jahresüberschuss je Praxisinhaber – verglichen mit 2020. Pro Arzt und Psychotherapeut beliefen sich die Einnahmen auf 357.500 Euro und die Aufwendungen auf 168.100 Euro. Daraus resultiert ein Jahresüberschuss von 189.400 Euro. Die Einnahmenverbesserung führt das Zi auf zwei Sondereffekte zurück: die COVID-Impfkampagne (Einnahmen von ca. 13.000 Euro je Praxisinhaber) und mehr Behandlungsfälle als 2020 (Nachholeffekt).

Den jährlichen Zuwachs aller Praxiskosten 2018 bis 2021 gibt das Zi mit 5,1 % an. Überproportional stiegen sie beim Personal mit 6,9 % p.a. 2021 betrug der Anteil der Personal- an den Gesamtkosten 55,6 %. Den Median des monatlich verfügbaren Netto-Einkommens je Praxisinhaber hat das Zi mit 6.714 Euro (2020: 6.242 Euro) ausgerechnet.

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