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Attraktive sechs Euro für neuen Stuhltest

Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. med. Gerd W. Zimmermann

© www.preventis-online.de
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Der quantitative immunologische Test zum Nachweis von nicht sichtbarem Blut im Stuhl (iFOBT) löst zum 1. April 2017 den derzeit verwendeten guajakbasierten Test (gFOBT) ab. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich nun auf die Vergütung für die Ausgabe und Durchführung des Tests geeinigt.

Der iFOBT ist ein immunologischer Test zur Erkennung und Quantifizierung von humanem Hämoglobin (F-Hb) in Stuhlproben bei Verdacht auf eine Blutung im unteren Gastrointestinaltrakt. Ein aktueller Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) beinhaltet jetzt Details zu den Tests, die auf der Basis der in § 39 Abs. 1 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genannten Anforderungen eingesetzt werden können.

Hausärzte und zur Vorsorge berechtigte Fachärzte, die diesen neuen Stuhltest im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung ausgeben, erhalten nun 6 Euro pro Patient – das ist zunächst einmal erfreulich, schließlich konnte der alte guajakbasierte Test nur mit 2,63 Euro berechnet werden (GOP 01734). In dieser Summe waren sogar noch die Kosten für die drei Testbriefchen enthalten, mit denen außerdem ein Ausfallrisiko verbunden war, wenn sie vom Patienten nicht zurückgebracht wurden.

Die alten Testbriefchen dürfen auf jeden Fall ab dem 1. April nicht mehr zur Darmkrebsfrüherkennung eingesetzt werden – wobei Restbestände im kurativen Bereich aufgebraucht werden können, da hier eine Übergangsfrist gilt: Bis zum 1. Oktober kann Nr. 32040 EBM (1,45 Euro) noch berechnet werden.
So sieht die Abrechnung von Vorsorgeleistungenz.B. bei einem 55-jährigen Mann ab dem 1. April 2017 aus:
EBMLeistungslegendeEuro
01731Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann15,06
01732Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten ("Check-up 35")31,80
01737Ausgabe und Rücknahme des Stuhlproben-Entnahmesystems,die damit zusammenhängende Beratung (auch nach positivemiFOBT) und die Veranlassung einer Untersuchung auf okkultesBlut im Stuhl.6,00
01740Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms10,85
01746Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für die Früherkennungsuntersuchungauf Hautkrebs17,90
Die Untersuchungsabstände sind unverändert: Die Krebsvorsorge nach den Nrn. 01731und 01737 EBM ist jährlich, der Check-up nach Nr. 01732 EBM und der Hautkrebstestnach Nr. 01745/01746 EBM alle zwei Jahre und die Koloskopie-Beratung einmalig berechnungsfähig.
Mit der Einführung des neuen Verfahrens ändert sich der Ablauf: Wie bisher gibt der Arzt, der die Früherkennungsuntersuchung auf ein kolorektales Karzinom durchführt, den Stuhltest zwar an den Patienten aus. Die Auswertung des Tests erfolgt aber nicht mehr in der Praxis, sondern im Labor.

Um eine optimale Ergebnisqualität zu erzielen, sollen die Patienten darauf hingewiesen werden, dass die Probe möglichst am Tag nach der Abnahme abgegeben werden muss. Der Arzt wiederum ist gehalten, spätestens am darauffolgenden Werktag die Untersuchung in einem Labor, das solche Untersuchungen durchführen darf, einzureichen.

Extrabudgetäre 57 Punkte – das macht aktuell 6 Euro

Die Abrechnung dieser Organisationsleistung erfolgt ab dem 1. April 2017 nach Nr. 01737 EBM. Die Leistung ist extrabudgetär mit 57 Punkten bewertet. Das entspricht beim aktuellen Punktwert von 10,53 Cent einem Honorar von 6 Euro. Die Leistung umfasst die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die Beratung des Patienten bei einer präventiven Untersuchung. Hausärzte verlieren also die Möglichkeit der Abrechnung des Stuhltests, stattdessen wird aber der organisatorische Aufwand vergütet.

Bei einer kurativen Untersuchungsindikation sind wie bisher Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten. Hier entfällt somit die bisher mögliche Berechnung nach Nr. 32040 EBM komplett.

Urologen befürchten Qualitätsverluste

Zu den Arztgruppen, die quantitative iFOBT abrechnen dürfen, gehören auch die Urologen. Deren Berufsverband begrüßt die Einführung der immunologischen Stuhltest-Verfahren grundsätzlich. Dennoch sieht er durch die Fokussierung auf quantitative immunologische Stuhltests den qualitätsgesicherten Ablauf der Früherkennung kritisch und die hohe Akzeptanz des Screenings in der Bevölkerung gefährdet.

Es sei derzeit nicht erkennbar, inwieweit mögliche Vorteile quantitativer Tests die technischen und logistischen Probleme der neuen Regelung aufwiegen würden. Studien haben keinen Unterschied in der Effizienz und Validität zwischen qualitativen und quantitativen iFOBT gezeigt. "So können Zeitverzögerungen auf dem Transport in die Zentrallabore oder heiße Temperaturen im Sommer zu falsch negativen Befunden führen. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass beide Tests für eine Übergangszeit parallel Bestand gehabt hätten, um die Qualität und die Akzeptanz des neuen Testverfahrens zu evaluieren", bedauert BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder.
Der Laborarzt erhält für die Untersuchung der Stuhlprobe nach Nr. 01738 EBM ein Honorar von 7,90 Euro bei einer präventiven Untersuchung und nach Nr. 32457 EBM 6,21 Euro bei einer kurativen Untersuchungsindikation. Da es sich um eine Vorgabe in der amtlichen Gebührenordnung handelt, liegt kein Verstoß gegen das neue Antikorruptionsgesetz vor. In den genannten Laborleistungen sind die Kosten für das Stuhlproben-Entnahmesystem enthalten. Der Laborarzt muss dieses dem einsendenden Arzt folgerichtig zur Verfügung stellen.

Zur Abrechnung berechtigt sind Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Facharztinternisten, Hautärzte und Urologen. Anspruch auf die Untersuchung haben Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren.

Wichtig für Hausärzte ist, dass sie den immunologischen Test beim Check-up 35 ausgeben können, sofern der Patient das Anspruchsalter von 50 Jahren erreicht hat. Der Stuhltest ist Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Unverändert besteht ab 55 Jahren der Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf diesen neuen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Ist der Stuhlbefund hier positiv, soll zur weiteren Abklärung aber sofort eine Darmspiegelung erfolgen.

Gemessen wird der Test mit dem QuikRead-go-Instrument. Entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wird er als Leistung von Speziallabors, die eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) voraussetzt, in den EBM aufgenommen. Die Durchführung des iFOBT dürfen somit nur Ärzte vornehmen, die eine Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung des EBM-Abschnitts 32.3 haben.

Alte Leistungsziffern und Merkblatt entfallen

Die Nr. 01734 EBM wird ab dem 1. April im präventiven Bereich gestrichen, im kurativen Bereich entfallen die Nrn. 32040 und 40150 EBM zum 1. Oktober 2017. Wichtig ist auch: In der Nr. 01740 EBM (Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms) entfällt der obligate Leistungsinhalt "Ausgabe des Merkblatts".

Quelle: Medical-Tribune-Bericht 

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