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Corona-Bürgertests: Honorar nur noch bei Anschluss an Warn-App

Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Isabel Aulehla

Ab dem 1. August müssen Praxen technisch in der Lage sein, Testergebnisse an die Corona-Warn-App zu übermitteln. Ab dem 1. August müssen Praxen technisch in der Lage sein, Testergebnisse an die Corona-Warn-App zu übermitteln. © Wirestock – stock.adobe.com
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Ärzte, die die Ergebnisse von Corona-Schnelltests nicht an die Corona-Warn-App übermitteln können, bekommen für die Leistung bald kein Geld mehr. Um das zu verhindern, müssen sie sich zügig bei einem Portal registrieren.

Künftig werden Ärzte und andere Teststellen nur noch dann für Corona-Bürgertests vergütet, wenn sie Ergebnis und Testzertifikat über die Corona-Warn-App bereitstellen können. Dies geht aus der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung hervor. Um weiterhin 8 Euro plus Sachkosten geltend zu machen, empfiehlt die KBV den Praxen daher, sich schnellstmöglich an das Schnelltestportal der App anzuschließen. Hierfür sind eine Registrierung und der Abschluss eines Nutzungsvertrags erforderlich. Anschließend wird ein Account für die Praxis eingerichtet.

Ursprünglich sollte die Vergütung der Testung bei fehlendem Anschluss an die App zum 31. Juli auslaufen. Inzwischen hat das Bundesgesundheitsministerium jedoch mitgeteilt, dass das das Honorar vorerst weiter gezahlt wird, sofern bis zum 1. August zumindest eine Registrierungsanfrage gestellt wurde.

Der Anbieter des Schnelltestportals, T-Systems, erklärt dessen Funktionen in einem Video. Die KBV weist darauf hin, dass sie nicht für die Corona-Warn-App verantwortlich ist und bittet darum, bei Fragen T-Systems zu kontaktieren.

Die Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen nach Paragraf 4a der Testverordnung. Für andere Coronatests ist die Übermittlung der Ergebnisse an die App nicht erforderlich.

Praxisnachrichten der KBV

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