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Fettabsaugung bei schwerem Lipödem ist Kassenleistung

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Die Fettabsaugung ist Kassenleistung für Lipödeme im Stadium III. Die Fettabsaugung ist Kassenleistung für Lipödeme im Stadium III. © iStock/Juanmonino
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Seit diesem Jahr wird die Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III von den Krankenkassen bezahlt. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf verschiedene GOP geeinigt und zum 01. Januar in den EBM aufgenommen.

Führen Ärzte die Operation als Eingriff der Kategorie AA6 ambulant durch, können sie die GOP 31096 ansetzen, die mit 663,24 Euro vergütet wird. Eine ambulante Liposuktion als Eingriff der Kategorie AA7 wird mithilfe der GOP 31097 erfasst und mit 707,95 Euro entlohnt. Auch die Kosten für die Lokalanästhesie und die eingesetzten Absaugkanülen werden von den Krankenkassen getragen. Mediziner, die die Fettabsaugung vornehmen wollen, benötigen eine Genehmigung zum ambulanten Operieren sowie Erfahrung in der Behandlung des Lipödems.

Vorerst bezahlen die Krankenkassen die Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III nur bis zum 31. Dezember 2024. Bis dahin sollen die Ergebnisse einer Erprobungsstudie vorliegen, in der die Fettabsaugung in allen Stadien der Erkrankung untersucht wird.

Quelle: KBV

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