
Hämatologie G-BA passt ASV-Laborregel an

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die ASV-Appendizes zur Tumorgruppe 10 und Transplantationsgruppe 1 überarbeitet. Künftig dürfen auch Ärzt:innen der Fachgruppen Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Laborleistungen der EBM-Abschnitte 19.4 und 32.3 erbringen. Bislang war dies den Fachgruppen Pathologie, Labormedizin sowie Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie vorbehalten.
Erweiterte Leistungen nach Transplantation
Neu aufgenommen wurden u. a. die GOP 19435, 19439, 19451, 19452, 19453 sowie 32161, 32164 und 32165. Diese Leistungen dienen der Beurteilung von Therapieerfolg, Transplantatabstoßung und Rezidivdiagnostik – zentrale Aspekte der Nachsorge allogener Stammzelltransplantationen.
Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ziel ist eine praxisnähere Abbildung spezialisierter Versorgung im ASV-Rahmen.
Quelle:
G-BA Pressemitteilung