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GOÄ: Bundesärztekammer sieht ihr Reformkonzept auf dem richtigen Weg

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Michael Reischmann

Der neue GOÄ beinhaltet überwiegend Einzelleistungen, aber auch Komplexe. Der neue GOÄ beinhaltet überwiegend Einzelleistungen, aber auch Komplexe. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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Ist die Zeit für die GOÄ-Reform reif? Wesentliche Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem werden vom Entwurf für eine neue GOÄ jedenfalls erfüllt, stellt die Bundesärztekammer fest.

Der Gesetzgeber sollte die GOÄ-Reform schnellstmöglich voranbringen, fordert der PKV-Verband. Der vorliegende Entwurf erfülle wesentliche Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem, meint die Bundesärztekammer.

Was Union und SPD aus den Empfehlungen der Kommission machen werden, ließ der Bundesgesundheitsminister bei der Entgegennahme des Berichts betont offen. Die BÄK bereitet sich jedenfalls vor, ihren Entwurf zur Novellierung der GOÄ beim Ministerium einzubringen – sofern sie die Chance der „politischen Durchsetzbarkeit“ erkennt.

In einer „partiellen Harmonisierung“ von EBM und GOÄ, wie sie die Kommission vorschlägt, sieht die BÄK keine Lösung. Der Aufbau neuer Gremien, die die ärztlichen Leistungen in GKV und PVK definieren und neue Kostenerhebungen bzw. -gewichtungen vornehmen, würde viele Jahre dauern.

Dabei erfülle doch schon der mit PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag für die neue GOÄ wesentliche Empfehlungen der Sachverständigenriege: Er sei betriebswirtschaftlich kalkuliert und beschreibe das gesamte Leistungsspektrum, wie es rund 260 ärztliche Experten aus 133 Berufsverbänden und Fachgesellschaften zusammengetragen haben.

Der neue GOÄ beinhaltet überwiegend Einzelleistungen, aber auch Komplexe, z.B. bei chronischen Erkrankungen oder chirurgische Leistungen. Die Abrechnungsbestimmungen seien transparent. Beispielsweise werden für das Ziel der Therapietreue Mindest-Kontakte zwischen Arzt und Patient definiert. Die sprechende Medizin werde unter den gleichen Prämissen wie Leistungen mit hohem technischen Aufwand kalkuliert und zeitgetaktet vergütet; Ausschlüsse zu technischen Leistungen gebe es nicht. Der Katalog bilde die interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit ab, betont die BÄK. Eine gemeinsame Kommission soll zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ beitragen. Die BÄK sieht damit wichtige Aspekte der Kommission in der neuen GOÄ erfüllt. Bis Mitte 2020 will sie mit der PKV die Preise der Leistungen abstimmen.

Medical-Tribune-Bericht

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