GOÄ-Steigerung rechtfertigen GOÄ: „Warum steht da 3,5-fach?“
Transparenz von Anfang an: Der Behandlungsvertrag sollte auf die Anwendung von Steigerungssätzen hinweisen.
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Erblicken Patientinnen und Patienten nach einer Privatleistung einen hohen Steigerungsfaktor auf ihrer Rechnung, reagieren sie manchmal überrascht, in einigen Fällen auch streitlustig. Wie man auf Rückfragen antwortet und Konflikte vermeidet.
Wenn Patientinnen und Patienten erst nach einer privaten Behandlung erfahren, wie viel sie oder ihre Versicherung zahlen sollen, ist Unzufriedenheit vorprogrammiert. Es gehört zu einer transparenten Kommunikation, bereits im Behandlungsvertrag darauf hinzuweisen, dass die Praxis Steigerungssätze anwendet.
Praxen sind nicht verpflichtet, z. B. Post-B- oder Studententarife anzuwenden. Sollten sie abweichende Tarife zugrunde legen, ist der Patient oder die Patientin vor der Behandlung hierüber zu informieren, z. B. im Behandlungsvertrag, dass in der Praxis der reguläre Satz von mindestens dem 2,3-fachen Satz abgerechnet wird. Bei einem Steigerungsfaktor von mehr als 2,3 muss verpflichtend eine patientenindividuelle Begründung zu der gesteigerten GOÄ-Ziffer erfolgen. Wenn Sie über den 3,5-fachen Satz steigern, bedarf es vor der Behandlung einer Honorarvereinbarung.
Erschwerte Bedingungen durch Vorerkrankungen
Typische Gründe für Steigerungen des Faktors lauten:
- Erhöhter Zeitaufwand: längere Beratungen, komplexes Krankheitsbild, Erhebung zusätzlicher Fremdbefunde
- Schwierige Durchführung: z. B. erschwerte Bedingungen durch Vorerkrankungen, „schwierige Venenverhältnisse“
- Überdurchschnittliche Komplexität: mehrere zeitintensive Untersuchungen, Komorbiditäten, interdisziplinäre Abstimmungen
- Individuelle Betreuung: mehr Empathie, Krisengespräch, ausführliche Aufklärung
Blocken Sie die Frage nach den Gründen nicht einfach ab. Dass Patientinnen und Patienten sehr genau wissen wollen, warum ihnen ein bestimmter Betrag berechnet wird, ist nachvollziehbar. Erkennen Sie die Kostenfrage daher an und legen Sie die Gründe offen.
Damit der höhere Betrag nicht wie Willkür wirkt, sondern leicht zu akzeptieren ist, sollten Sie sich um eine verständliche Sprache bemühen und einen positiven Rahmen schaffen. Dies gelingt, indem man vermittelt, dass die erhöhten Kosten ein Ausdruck von Qualität, Sorgfalt, Zeit und Sicherheit sind. Es spricht auch nichts dagegen, darauf hinzuweisen, dass die GOÄ auf dem Stand von 1996 ist und der Faktor den realen Aufwand und gestiegene Praxis- und Personalkosten abbildet.
Auch die Dokumentation muss stimmen: Der Grund für die Steigerung muss in der Patientenakte stehen und nachvollziehbar sein. Um für mögliche Rückfragen gerüstet zu sein, bietet es sich an, patientenfreundlich formulierte Textbausteine für Standardfälle zu sammeln.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht