Anzeige

LDR-Brachytherapie bei Prostatakrebs in den EBM aufgenommen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Cornelia Kolbeck

Eine informierte Entscheidung beruht auf der Kenntnis der Optionen, Vor- und Nachteile. Eine informierte Entscheidung beruht auf der Kenntnis der Optionen, Vor- und Nachteile. © Blue Planet Studio – stock.adobe.com
Anzeige

Die Brachytherapie beim Prostatakarzinom ist nach vielen Jahren in der vertragsärztlichen Vergütung angekommen. Eine klare Datenlage zum Nutzen fehlt zwar. Trotzdem hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Weg für die Therapiealternative geebnet.

Seit dem 1. Juli kann eine Low-Dose-Rate-Brachytherapie bei lokal begrenzten Prostatakarzinomen mit niedrigem Risikoprofil zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Der Bewertungsausschuss hat hierfür zwei neue Ziffern in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen: Die GOP 25335 umfasst die interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation. Sie wird mit 938,01 Euro vergütet. Für die Postimplantationskontrolle und Nachplanung kann die GOP 25336 abgerechnet werden, für die Ärzte 112,02 Euro erhalten.

TK-Innovationsprojekt überzeugte schon 2010

Die beiden Gebührenordnungspositionen sind für Strahlentherapeuten und Urologen berechnungsfähig, die eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung besitzen. Sachkosten sind in den beiden Ziffern nicht berücksichtigt, sie können aber gesondert geltend gemacht werden. Alle Leistungen werden dauerhaft extrabudgetär vergütet.

Dass die Brachytherapie beim Prostatakarzinom in der vertragsärztlichen Vergütung angekommen ist, wird vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) positiv bewertet. Dass es dafür aber 15 Jahre Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im Bewertungsausschuss brauchte, kritisiert der Verband. Verwiesen wird darauf, dass die Techniker Krankenkasse (TK) schon 2010 bei einer BVMed-Veranstaltung Ergebnisse zur Integrierten Versorgung der TK in vier Regionen mit rund 2500 behandelten Patienten vorgestellt hatte. Fazit damals: Die LDR-Brachytherapie bei Prostatakrebs ist eine gleichwertige Therapieoption, sie erhöht die Lebensqualität der Patienten und ist sogar wirtschaftlicher als die Regelleistung.

Angesichts des langen Zeitraums bis zu einer Entscheidung zur Aufnahme in den Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenversicherung mahnt der BVMed, dass die Arbeit des Bewertungsausschusses sowie der Innovationstransfer in die Regelversorgung insgesamt schneller und transparenter werden müssten: „Fehlende Regelungen für einen Übergang zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor sowie lange und intransparente Verfahren und fehlende Fristenregelungen verzögern den Marktzugang und führen teilweise dazu, dass Patienten nicht versorgt werden können.“

Der G-BA hatte die Aufnahme der Brachytherapie bei Niedrigrisiko-Prostatakrebs in den ambulanten Leistungskatalog bereits im September 2020 beschlossen. „Die LDR-Brachytherapie erweitert für Männer, die an Prostatakrebs erkrankt sind, die Behandlungsmöglichkeiten“, hieß es. Im Vergleich zu den verfügbaren Therapieoptionen habe die innere Strahlentherapie Vor- und Nachteile.

Studie 2016 abgebrochen wegen zu wenig Teilnehmern

Insbesondere für Patienten, die eine Entfernung der Prostata als zu belastend ablehnten und für die auch eine mehrwöchige äußere Strahlentherapie nicht infrage komme, könne die LDR-Brachytherapie die geeignete Therapieoption sein. Der G-BA-Beschluss fiel trotz unklarer Datenlage. Eigentlich hatte sich das Gremium Evidenz durch die sogenannte PREFERE-Studie (Präferenzbasierte randomisierte Studie zur Evaluation von vier Behandlungsmodalitäten beim Prostatakarzinom mit niedrigem oder „frühem intermediären“ Risiko) erhofft. Diese war aber 2016 abgebrochen worden, da nicht ausreichend viele Männer für einen Therapievergleich rekrutiert werden konnten. „Nutzen der LDR-Brachytherapie bei Prostatakrebs im Frühstadium noch immer unklar – Datenlage auch über ein Jahrzehnt nach erster Bewertung unzureichend“ lautete 2018 das Fazit einer vom G-BA beauftragten Recherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Unter Hinzuziehung weiterer Evidenzsynthesen in Form von Health-Technology-Assessment-Berichten sowie aktueller systematischer Übersichten und Leitlinien positionierte sich der G-BA letztlich aber doch zustimmend.

Ob die Brachytherapie zur Anwendung kommt, ist letztendlich aber eine Frage der persönlichen Abwägung. Der Bundesausschuss hat zur Unterstützung einer sogenannten informierten Entscheidung eine Patienteninformation bereitgestellt, in der auch die Therapiealternativen zur Brachytherapie sowie Vor- und Nachteile dargestellt werden.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

Anzeige