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Neue QS-Vereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Maya Hüss

Bisher gab es für die Kontrolle der Schrittmachersysteme im EBM eine Ziffer. Bisher gab es für die Kontrolle der Schrittmachersysteme im EBM eine Ziffer. © iStock.com/Lightstar59
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Mit der Einführung der neuen Qualitätsvereinbarungen zur Kontrolle von kardialen Rhythmusimplantaten wurde auch der EBM angepasst.

Auf die Neufassung der Qualitätsvereinbarungen (QS), die am 1. Oktober in Kraft getreten sind, hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband im August geeignet. Damit ersetzen sie die Vereinbarung zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers von 2006.

Bisher gab es für die Kontrolle der Schrittmachersysteme im EBM eine Ziffer. Aufgrund der neuen Abrechnungssystematik war die Überarbeitung der QS-Vereinbarungen notwendig geworden.

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