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Neue Ziffer für die Gesundheitsberatung von Heimbewohnern

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Maya Hüss

Notfallsituationen und der Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollen ebenfalls erläutert werden. Notfallsituationen und der Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollen ebenfalls erläutert werden. © Fotolia/Robert Kneschke
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In die Beratung miteinbezogene Ärzte, können seit Januar die neue EBM-Nr. 37400 abrechnen.

Für ältere Heimbewohner der Pflegeheime oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sollen qualifizierte Berater einen gesundheitlichen Versorgungsplan erstellen. Dieser soll den zu Pflegenden eine Vorstellung über Ausmaß, Art und Intensität der pflegerischen und medizinischen Maßnahmen in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses geben. Auch Notfallsituationen und der Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollen erläutert werden.

Ärzte, die an diesem gesundheitlichen Versorgungsplan beteiligt sind, können seit 1. Januar 2019 die neue EBM-Ziffer 37400, die mit 100 Punkten bewertet und 10,82 Euro vergütet wird, abrechnen.

Auch Angehörige der Versicherten können am Beratungsprozess teilnehmen.

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