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Tumordiagnostik: neue Ziffer in den EBM aufgenommen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Maya Hüss

Zum 1. Januar 2019 wird die neue EBM-Ziffer 19461, die mit 3934 Punkten bewertet und 425,76 Euro vergütet wird, eingeführt. Zum 1. Januar 2019 wird die neue EBM-Ziffer 19461, die mit 3934 Punkten bewertet und 425,76 Euro vergütet wird, eingeführt. © Fotolia/Axel Kock
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Ab 1. Januar kann die neue Ziffer 19461 abgerechnet werden.

Ärzte, die Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom behandeln, können ab Januar eine neue EBM-Ziffer ansetzen. Konkret geht es um den spezifischen Mutationsnachweis unter Verwendung zirkulierender Tumor-DNA bei Anwendung des Wirkstoffs Osimertinib.

Die Anwendung von Osimertinib setzt den Nachweis einer bestimmten Mutation im Tumorgewebe voraus. Diese kann bei fehlender Gewebeprobe künftig auch anhand einer Flüssigbiopsie erfolgen.

Für diese Leistung wird zum 1. Januar 2019 die neue EBM-Ziffer 19461, die mit 3934 Punkten bewertet und 425,76 Euro vergütet wird, eingeführt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Ärzte können die Nummer bis zu zweimal im Behandlungsfall berechnen, wenn ein nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom histologisch nachgewiesen ist, aber nicht mehr genügend Tumorgewebe als Untersuchungsmaterial zur Verfügung steht.

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