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Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie möglich

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

In Gruppentherapien besteht derzeit das Risiko einer COVID-19-Infektion. In Gruppentherapien besteht derzeit das Risiko einer COVID-19-Infektion. © iStock/KatarzynaBialasiewicz
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Um das Risiko einer Infektion mit dem neuen Coronavirus zu minimieren, können Gruppenpsychotherapien nun vorübergehend in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden. Der bürokratische Aufwand ist gering.

Um genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in eine Einzeltherapie umzuwandeln, bedarf es keines gesonderten Antrags bei der Krankenkasse. Die Änderung der „Therapieeinheit“ muss ihr lediglich formlos mitgeteilt werden.

Für jeden Patienten der Gruppe kann pro Therapieeinheit der Gruppentherapie (Sitzung mit 100 Minuten) eine Einzeltherapie (Sitzung mit 50 Minuten) durchgeführt und abgerechnet werden. Die Leistung kann dadurch auch als Videosprechstunde erbracht werden.

Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2020.

Praxisnachrichten der KBV

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