Hilfsmittelrezepte Auch hier wird Postversand erstattet

Konkret geht es um Hilfs- und Verbandmittel, die auf Muster 16 verordnet werden, zum Beispiel Blutzuckerstreifen oder Produkte zur Inkontinenzversorgung. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Die Regelung gelte nicht für Seh- und Hörhilfen, die auf Muster 8 beziehungsweise auf Muster 15 verordnet werden. Bei ihnen ist vor einer Verordnung in der Regel eine ärztliche Überprüfung der Werte medizinisch erforderlich.
Die Portokosten werden wie beim Versand von Arzneirezepten oder Überweisungen in Höhe von 90 Cent erstattet. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition (GOP) 40122. Die Regelung ist zunächst zeitlich befristet bis 30. Juni 2020. Die Abrechnung des Portos ist vorübergehend auch neben der GOP 01430 für den sogenannten Verwaltungskomplex und neben der GOP 01435 für die Bereitschaftspauschale berechnungsfähig.
Konkret heißt das für die Praxis: Auch wenn ein Patient am Praxistelefon mit dem medizinischen Personal gesprochen hat, nicht aber mit dem Arzt selbst, darf dieser das Porto für die Rezeptzusendung abrechnen. Voraussetzung für jede Zusendung ist, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist.
Da es sich um bekannte Patienten handelt, gilt für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das übliche Verfahren: Findet in einem Quartal ausschließlich ein telefonischer Kontakt statt, übernehmen Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenkartei. Die Vorlage der eGK ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.