Bedrohliche Befunde Hausärzte müssen Patienten informieren
Ärzte müssen dafür sorgen, dass ihre Patienten von bedrohlichen Befunden unter allen Umständen erfahren, auch wenn diese schon länger nicht mehr bei ihnen in der Praxis waren.
© Racle Fotodesign - stock.adobe.com
So steht es in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az.: VI ZR 285/17). Darin heißt es: „Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der diesen weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat.“ Dies gelte insbesondere bei einer langjährigen Arzt-Patienten-Beziehung. Gerade ein in der Langzeitbetreuung und damit auch interdisziplinären Koordination tätiger Hausarzt müsse damit rechnen, dass seine Patienten ihn im Rahmen einer Krankenhausbehandlung als Ansprechpartner angeben.
Erschienen in: n/a, n/a; n/a (n/a) Seite n/a
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.