Organspende Hausärzt:innen sollen beraten

Geld und Steuern

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Hausärzt:innen können ihre Patient:innen (ab vollendetem 14. Lebensjahr) künftig bei Bedarf alle 2 Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das aktualisierte Transplantationsgesetz vor.

Die Regelung tritt zum 1. März 2022 in Kraft. Die Vergütung in Höhe von 7,32 € pro Beratung erfolgt extrabudgetär über die GOP 01480. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Kooperation unter anderem mit KBV, Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband Informationsmaterialien für Ärzt:innen und Patient:innen entwickelt. Alle Hausärzt:innen sollten im Februar ein Starterpaket der Infomaterialien mit Hinweis auf die kostenfreie Bestellmöglichkeit weiterer Unterlagen erhalten.

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.