Organspende Hausärzt:innen sollen beraten

Die Regelung tritt zum 1. März 2022 in Kraft. Die Vergütung in Höhe von 7,32 € pro Beratung erfolgt extrabudgetär über die GOP 01480.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Kooperation unter anderem mit KBV, Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband Informationsmaterialien für Ärzt:innen und Patient:innen entwickelt. Alle Hausärzt:innen sollten im Februar ein Starterpaket der Infomaterialien mit Hinweis auf die kostenfreie Bestellmöglichkeit weiterer Unterlagen erhalten.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.