CME-Punkte Nachweispflicht um ein Quartal verlängert

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten ein Quartal verlängert. Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten ein Quartal verlängert. © fovito - stock.adobe.com

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.

Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich.

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird deshalb für Ärzte und Psychotherapeuten ein Quartal verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt. Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von 2 Jahren belegt wurden.

Quelle:
KBV

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.