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Neuer EBM: Definition verkleinert Kreis der Chroniker

Autor: Anke Thomas

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Da die Definition, wann ein Chroniker ein Chroniker ist, mit dem neuen EBM enger gefasst ist, können die Ziffern nicht mehr so häufig angesetzt werden.

Mit dem neuen EBM wird nach Berechnungen der AAC GmbH die Abrechnungsfähigkeit der Chronikerziffer je nach Praxis im Vergleich zum alten EBM auf ca. 65 bis 90 % schrumpfen. Deshalb ist es umso wichtiger, keinen Chroniker unter den Tisch fallen zu lassen, so Dr. Georg Lübben, Arzt und Geschäftsführer der AAC GmbH.

Mit 17,50 Euro pro Quartal war die Chronikerziffer 03212 eine sehr wichtige und einnahmenrelevante Leistung, die jetzt mit 13 Euro für die Nr. 03220 und 15 Euro für die Nr. 03221 etwas schlechter honoriert wird, so Dr. Lübben. Außerdem wurde die bisherige Chroniker-Richtlinie außer Kraft gesetzt, sodass weniger Patienten zum Kreis der Chroniker zählen.

Wann kann Chronikerziffer angesetzt werden?

Um die Abrechnungsvoraussetzung der neuen Chronikerziffern zu erfüllen, gilt jetzt die äußerst komplizierte Regelung: Im Zeitraum der letzten vier Quartale muss wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal stattgefunden haben. Von diesen vier Kontakten müssen mindestens drei in derselben Praxis stattgefunden haben und mindestens bei zweien muss es sich um persönliche Arzt-Patienten-Kontakte handeln. Dies bedeutet für die Praxen einen deutlich höheren organisatorischen Aufwand.

Zudem ist die Anzahl der „Chroniker“ geringer geworden. Dies ist auch an der Beispieltabelle unten ersichtlich, in der Scheinzahl und Patienten mit Chronikerzuschlag nach alter EBM Nr. 03212 von drei unterschiedlichen Praxen verglichen werden.

Wann ist ein Chroniker ein Chroniker?

Zudem herrscht bei Ärzten eine große Verunsicherung, wann überhaupt eine chronische Erkrankung vorliegt. 2012 hat der Bewertungsausschuss eine „Positivliste“ von ICD-10-Diagnosen veröffentlicht, die chronische Krankheiten kodieren, sagt Dr. Lübben. Diese Zusammenstellung wird bereits z.B. von der KV Baden-Württemberg als Hilfestellung zur Auswahl von Patienten mit lebensverändernden chronischen Erkrankungen und damit als Grundlage der Abrechnung des Chronikerzuschlags empfohlen.

Positivliste teilweise auch in der Praxis-EDV hinterlegt

Einzelne Praxisverwaltungssysteme haben diese Liste ebenfalls bereits als Vorschlagsliste hinterlegt. Für einen schnellen Überblick ist die Liste wenig geeignet, erklärt Abrechnungsexperte Dr. Lübben weiter, denn sie umfasst annähernd 100 Seiten mit fast 4400 einzelnen Diagnosecodes nach dem ICD-10. Dennoch kann sie Hausärzten eine Hilfestellung bei der korrekten Abrechnung der neuen Chronikerziffern bieten.

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In der Tabelle ist ersichtlich, wie viele Patienten eine Diagnose der Positivliste aufweisen. Vor allem die beiden Gemeinschaftspraxen haben noch hohe unausgeschöpfte Potenziale bei den Chronikern.

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