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Wohin mit der EDV-Kartei bei Praxisverkauf?

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Frage von Dr. Karlheinz Braun, Allgemeinarzt, Schwäbisch Hall:
Sie erläuterten kürzlich in einer Stellungnahme zu der Anfrage eines Kollegen, daß beim Praxisverkauf eine EDV-geführte Patientenkartei per Paßwort verschlüsselt werden muß. Hieraus ergibt sich für mich folgende Zusatzfrage: Was kann man tun, wenn alle Daten im Computer sind, wobei man einzelne Daten aber nicht sperren kann?

Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Als Arzt obliegt es Ihnen, der Schweigepflicht nachzukommen. Dies beinhaltet auch eine entsprechende Organisation der Kartei bei Praxisübergabe. Sie haben also die Wahl: Entweder Sie sorgen nachträglich für eine Datentrennung mittels Paßwort, falls das durch Ihre EDV-Firma durchführbar ist. Wenn dies nicht möglich ist, darf die EDV-Kartei nicht verwandt werden.

Falls ein nachträgliches Etablieren von Paßwörtern technisch möglich ist, wäre zu klären, ob dies auch wirtschaftlich sinnvoll ist, da ja Kosten entstehen. Dazu spielt natürlich auch eine Rolle, welche Bedeutung der Nachfolger der Kartei beimißt und ob sich deshalb diese Datenbehandlung auch wirtschaftlich rechtfertigen läßt. Es besteht noch ein weiteres Problem: Falls ein Paßwort überhaupt nicht realisierbar ist, wird der Übernehmer nicht nur nichts für die Kartei bezahlen, da er sie ja legalerweise gar nicht nutzen darf. Er wird möglicherweise auch die Aufbewahrung verweigern, da sie für ihn mangels Nutzbarkeit keinen Wert hat. Dann müssen Sie für die Aufbewahrung Sorge tragen, z.B. indem in der Praxis die Daten gelöscht werden, Sie jedoch in Ihren Privaträumen einen Rechner haben, auf den die Daten aufgespielt werden und im Falle einer Patienten- oder Versicherungsanfrage ausgedruckt werden können.

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