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Haftbefehl aufgehoben – Arzt vorerst entlastet

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Cornelia Kolbeck

Der Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie war für medizinisch nicht indizierte Lebertransplantationen inhaftiert worden. Der Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie war für medizinisch nicht indizierte Lebertransplantationen inhaftiert worden. © Fotolia/Gorodenkoff
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Das Amtsgericht Essen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft (StA) den Haftbefehl gegen einen Transplantationsmediziner der Uniklinik Essen aufgehoben.

Aufgrund eines Gutachtens war der Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie für medizinisch nicht indizierte Lebertransplantationen bei sechs Patienten verantwortlich gemacht und vor­übergehend inhaftiert worden. Ein neues Gutachten zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken besagt nun jedoch, dass die Transplantationen indiziert waren. Die StA sieht damit keinen dringenden Tatverdacht mehr für eine vorsätzliche Schädigung von Leib und Leben. Die Ermittlungen werden aber fortgesetzt.

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