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Magnet oder Magnesium? Sprachtests ausländischer Ärzte allein reichen nicht

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Ruth Bahners

Die Sprachprüfungen erfolgten in simulierten Behandlungssituationen, bei denen neben der sprachlichen die fachliche Kompetenz zutage trete. Die Sprachprüfungen erfolgten in simulierten Behandlungssituationen, bei denen neben der sprachlichen die fachliche Kompetenz zutage trete. © Fotolia/sebra
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Mangelt es an der Sprechfähigkeit oder bestehen auch fachliche Defizite? Diese Frage tritt bei Fachsprachprüfungen öfter auf. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe fordert obligatorische Kenntnisprüfungen für Ärzte aus Drittstaaten, die hier eine Approbation erlangen wollen.

Der Fall aus Minden sei symptomatisch, sagt Kammerchef Dr. Theodor Windhorst: Ein aus Asien stammender Mediziner habe die Worte „Magnet“ und „Magnesium“ verwechselt. Er sollte einem Schrittmacher-Patienten, bei dem die Sonde falsch positioniert wurde, einen Magneten auf die Brust setzen, um den Schrittmacher abzuschalten, denn dieser löste mehrfach Stromschläge aus. Statt der Anordnung des Oberarztes zu folgen, wurde dem Patienten eine Magnesium-Infusion gelegt. Diese Anweisung, so meinte der Stationsarzt, habe ihm der Oberarzt gegeben. Ein Gericht regte die Zahlung von 8000 Euro Schmerzensgeld an.

Fachdefizite – „der Kammer sind die Hände gebunden“

Nach den Erfahrungen der ÄKWL aus mehr als 4000 Sprachprüfungen haben solche Fehler ihre Ursache oft nicht allein in mangelndem Sprachverständnis. Vielmehr müsse man auch fachliche Defizite unterstellen, meint Dr. Windhorst. Die Fachsprachenprüfungen der Kammern würden immer wieder solche fachlichen Mängel zutage fördern.

Die Sprachprüfungen erfolgten in simulierten Behandlungssituationen, bei denen neben der sprachlichen die fachliche Kompetenz zutage trete. Doch bei fachlichen Defiziten könne die Kammer mangels Zuständigkeit nicht handeln. „Der Kammer sind die Hände gebunden, da wir uns um die fachliche Seite erst kümmern dürfen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, klagt Dr. Windhorst. Das Gesundheitsministerium habe die Kammern nur ermächtigt, die Sprachkenntnisse zu prüfen.

Sechs von zehn müssen die Prüfung wiederholen

Nach Auffassung des Kammerchefs sind die Approbationsbehörden mit dem Feststellen der fachlichen Kenntnisse aber „überfordert“. Er verlangt daher eine obligatorische Kenntnisprüfung durch die Ärztekammern bei Ärzten aus sog. Drittstaaten (außerhalb der EU).

Die Approbationsbehörden konzentrierten sich in der Regel auf die juristische Prüfung der vorgelegten Dokumente. Denn diese seien nicht selten gefälscht. So hat der deutsche Botschafter in Beirut erst kürzlich vor gefälschten Diplomen und Zeugnissen gewarnt, erzählt Dr. Windhorst. Für 600 Euro könne man sich auch medizinische Diplome kaufen. Häufig geschehe dies, weil andere Dokumente in einem Krieg wie in Syrien verloren gingen.

Im vergangenen Jahr hat die ÄKWL 983 Fachsprachenprüfungen abgenommen. Die Summe seit 2014 stieg damit auf 4078 (2567 Erst- und 1511 Wiederholungsprüfungen). Die Durchfallquote beträgt somit rund 60 %. 2017 legten neben Syrern vor allem Serben, Kroaten und Iraker die Prüfungen ab.

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