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Einbruch und Raub Wie Sie die Arztpraxis schützen können

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Anouschka Wasner

In den letzten drei Jahren ist die Zahl der Einbrüche in Arztpraxen und Apotheken um gut 30 % gestiegen. In den letzten drei Jahren ist die Zahl der Einbrüche in Arztpraxen und Apotheken um gut 30 % gestiegen. © Rainer Fuhrmann ‒ stock.adobe.com
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Das Schadenspotenzial von Einbrüchen ist für Arztpraxen „ungleich höher“ als für Wohnungen, sagen Experten. Mancher Beutesucher richtet seinen Fokus ganz gezielt auf Praxen. Sonderlich schwer machen diese es ihm häufig nicht.

Kriminelle Angriffe auf Arztpraxen können sich schnell in beachtlichen Dimensionen abspielen. So erbeuteten Einbrecher im Frühjar 2021 zum Beispiel aus Münchner Arztpraxen medizinische Geräte im Wert von 200.000 Euro. Die Polizei vermutet hinter diesen Diebstählen organisierte Kriminalität, solches Equipment ist bei Auftraggebern im Ausland hoch im Kurs. Und ein Endoskop mit einem Wert von 150.000 Euro lässt sich leicht in einer Reisetasche verstauen. 

Aber auch Medikamente und Rezeptblöcke sind in Hehlerkreisen sehr begehrt. Und mit entwendeten Patientendaten können sowohl die Praxis als auch die Versicherten erpresst werden. Dann ist zwar der materielle Schaden möglicherweise gering, doch es drohen Schadensersatzansprüche und ein immenser Reputationsverlust. 

Tagelanger Totalausfall der Praxis ist möglich

Manchmal nutzen Einbrecher auch Feuer, um Spuren zu verwischen. Für eine Praxis kann das dann – abhängig von der Dimension des Schadens – tagelangen oder sogar monate­langen Totalausfall bedeuten. In einer medizinisch unterversorgten Region kann der Ausfall einer einzelnen Praxis ein system­relevantes Ereignis darstellen. 

Allein in den letzten drei Jahren ist die Zahl der Einbrüche in Arztpraxen und Apotheken sprunghaft um gut 30 % angestiegen, berichtet die Deutsche Ärzteversicherung. Allzu gut gesichert scheinen die Praxen also nicht zu sein. Bei einem Einbruch in eine Arztpraxis in der hessischen Stadt Rödermark in der Nacht vom 26. auf den 27. September mussten die Täter beispielsweise lediglich ein Fenster an der Gebäuderückseite aufhebeln, um sich Zugang zu den Praxisräumen zu verschaffen. „Viele Arztpraxen sind nicht besser geschützt als Etagenwohnungen, obwohl das Schadenspotenzial ungleich höher ist“, kommentiert Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE Bundesverbands Sicherheitstechnik e.V., solche Fälle. Die Notiz „Fenster aufgehebelt“ finde sich in zahllosen Polizeiberichten landauf, landab. 

Ein solcher „Bruch“ funktioniert in Sekundenschnelle, sagen Sicherheitsexperten – es sei denn, man macht es den Tätern schwer, etwa durch Sicherheitsbeschläge an den Fenstern, deren Pilzkopfzapfen das Aufhebeln erschweren. Eingangstüren sollten deswegen über einbruchhemmende Türbänder und Schlösser sowie stabile Türblätter verfügen. 

Deutlich erhöht wird der Schutzlevel durch die Kombination von mechanischen und elektronischen Vorrichtungen. Dann geben Magnetkontakte und Glasbruchmelder Alarm, wenn ein Fenster eingeschlagen oder eine Tür gewaltsam geöffnet wird. Erschütterungsmelder detektieren Wanddurchbrüche, wie sie bei Leichtbauwandungen immer häufiger vorkommen. Denn auch wenn die Eingangstür aus Stahl ist: Ist die Wand aus Pappe, reicht dem Einbrecher eine einfache Flex.

Viele Praxen sichern ihre Zugänge inzwischen mit elektronischen Schließzylindern, die mit einem Zahlencode, einem elektronischen Ausweis oder einem Fingerabdruck zu öffnen sind. Sicherheitstechnikexperte Brauer unterstützt das und ergänzt: „Gleiches empfiehlt sich für besonders zu schützende Innenräume, etwa den Serverraum oder das Medikamentenlager.“

Sollten Einbrecher auch diese Barrieren überwunden haben, kann man sie noch an einer elektronischen Innenraumüberwachung scheitern lassen. Dabei scannen Bewegungsmelder den Raum, erfassen so die Eindringlinge und lösen ggf. Alarm aus. Eine Videoanlage kann die gleiche Funktion übernehmen. Zugleich liefert sie Bilder vom Tat­hergang, was die Identifizierung geflüchteter Täter erleichtert. 

Auch Alarmanlagen sind grundsätzlich empfehlenswert. Allerdings sind Geschäfts- und Ärztehäuser nachts und an Wochenenden oft menschenleer und ein akustischer Alarm ist vom Gesetzgeber auf maximal drei Minuten begrenzt. Deshalb empfehlen Sicherheitsexperten, eine Einbruchmeldeanlage bei einer externen Notruf- und Serviceleitstelle aufzuschalten. Experte Brauer: „Die Kombination von mechanischen mit elektronischen Maßnahmen erhöht deutlich den Schutzlevel einer Praxis. Das Risiko, durch einen Alarm entdeckt zu werden, schreckt viele Einbrecher von einer Tat ab.“ 

Als sicher gilt Alarmtechnik, wenn sie den geltenden Normen (DIN VDE 0833-1 und 0833-3 ab Grad 2) entspricht und von einem qualifizierten Fachbetrieb für Sicherheitstechnik mit entsprechender Ausbildung und Zertifizierung (z.B. BHE oder VdS) geplant, installiert und gewartet wird. 

Niedrigere Prämien für zusätzliche Vorkehrungen 

Für Versicherer stellt eine in diesem Sinne abgesicherte Praxis den Idealfall dar. Einige bieten die Möglichkeit von Beitragsreduzierungen oder Prämiennachlässen, wenn über die grundsätzlichen Anforderungen hinausgehende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Kunden der Alten Leipziger erhalten zum Beispiel einen Prämiennachlass auf ihre Einbruchdiebstahlversicherung, wenn sie freiwillig eine zusätzliche Einbruchmeldeanlage installieren. Fehlende Sicherungen könnten dagegen allerdings nicht etwa durch einen Zuschlag auf die Versicherungsprämie kompensiert werden, betont das Versicherungsunternehmen Gothaer.

Medical-Tribune-Bericht

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