Antibiotika nur noch mit Labor?
Budgetfreie Parameter fördern Diagnostika – auf Kosten der Hausärzte. Rechts im Bild: Hausarzt Dr. Gerd W. Zimmermann.
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Im April 2017 ist das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ in Kraft getreten. Jener Teil des Gesetzes, der sich auf Maßnahmen für einen gezielten Antibiotikaeinsatz bezieht, musste vor der Umsetzung eine „Ehrenrunde“ bei Kassen und KBV drehen. Nun soll er am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Was der Erweiterte Bewertungsausschuss dazu entschieden hat, ist allerdings enttäuschend.
Ging es nicht eigentlich um etwas ganz anderes?
Eigentlich ging es darum, wegen der zunehmenden Antibiotikaresistenzen Regeln zur Erstattung diagnostischer Verfahren zu treffen, die einen zielgenaueren Antibiotikaeinsatz ermöglichen. Gedacht hatte der Gesetzgeber dabei an Schnellanalyseverfahren, wie sie z.B. zur Bestimmung von CRP vorhanden sind. Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses ist weit von dieser Auflage entfernt. Denn beschlossen wurde im Grunde genommen lediglich eine Kennnummer.
Künftig wird es also eine EBM-Nummer 32004 geben für eine Diagnostik zur Bestimmung der Dauer, Dosierung und Art eines Antibiotikums vor einer Verordnung. Die Kennnummer befreit Leistungen, die im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag erbracht werden, von der Steuerung durch den Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus.
| Ab 1. Juli 2018: Erst Diagnostik, dann Antibiotikaverordnung | |||
|---|---|---|---|
| Indikation | Kennnummer | Laborleistung | |
| Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines ggf. erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung | 32004 | 32459 | Procalcitonin |
| 32759 32692 | MALDI-TOF-Massenspektrometrie | ||
| 32772 32773 | Empfindlichkeitsprüfungen | ||
| 32274 32275 | Phänotypische Bestätigung einer Multiresistenz | ||
| 32151 | Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung | ||
| 32720 bis 32727 | Kulturelle Untersuchung auf ätiologisch relevante Bakterien | ||
| 32750 32760 bis 32763 | Differenzierung Bakterienkulturen | ||
| Diese Laborleistungen sollen ab dem 1. Juli 2018 bei einer Antibiotikaverordnung vorgeschaltet werden. In den Praxen entsteht ein Mehraufwand, der nicht vergütet wird, und bei Nichtbeachtung drohen Arzneimittelregresse! Eine Befreiung vom Laborbudget soll das ausgleichen. | |||