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KV: Rezeptberatung durch Kasse ist unzulässig

Verordnungen Autor: Michael Reischmann

Abstand nehmen: Die aktuellen Anfragen der Ersatzkassen sind nicht rechtmäßig. Abstand nehmen: Die aktuellen Anfragen der Ersatzkassen sind nicht rechtmäßig. © fizkes – stock.adobe.com
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KKH und Barmer schreiben Praxen in Nordrhein wegen ihrer Heilmittelverordnungen an. Die KV weist ihre Mitglieder darauf hin, dass die Vorgehensweise der beiden Kassen nicht rechtmäßig ist.

Die KV Nordrhein weist ihre Mitglieder darauf hin, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. Einige Praxen hätten Post von der KKH und der Barmer zum Thema Heilmittelverordnungen bekommen. Die beiden Ersatzkassen schreiben den Praxen, dass sie – gemessen am Durchschnitt ihrer Fachkollegen – überdurchschnittlich viel Heilmittel verordnen. Um das mit den Ärzten persönlich zu besprechen, kündigen Barmer und KKH eine telefonische Kontaktaufnahme zwecks Terminvereinbarung an.

Für dieses Vorgehen gebe es aber keine Rechtsgrundlage, erklärt die KV auf ihrer Homepage. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei Heilmittelverordnungen obliege ausschließlich der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen. Zudem seien die Daten, die Barmer und KKH für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Verordnungsverhaltens verwenden würden, nicht geeignet, kritisiert die KV. Denn es würden lediglich die Verordnungsdaten der jeweiligen Krankenkasse selbst und nicht die Werte aller Kassen herangezogen.

„Die Vorgehensweise der beiden Krankenkassen ist nicht rechtmäßig“, resümiert die Körperschaft. Ärzte müssten keine Beratungsgespräche mit einzelnen Kassen führen. Mitglieder können entsprechende Schreiben an die KV weiterleiten. Sie werde diese beantworten.

Quelle: Newsletter – KV Nordrhein

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