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G-BA-Beschluss Neue Option bei Knorpelschaden

Verordnungen Autor: Cornelia Kolbeck

Für Kassenpatienten steht nun bei Knorpelschäden des Schweregrades 3 und 4 die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation zur Verfügung. Für Kassenpatienten steht nun bei Knorpelschäden des Schweregrades 3 und 4 die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation zur Verfügung. © iStock/Pornpak Khunatorn
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Eine neue Behandlungsmethode kann bei Knorpelschäden am Kniegelenk helfen: die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI). Zukünftig soll sie gesetzlich Versicherten als ambulante Leistung auf Kassenkosten zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist allerdings ein Knorpelschaden nach Schweregrad 3 oder 4.

Künftig steht laut Beschluss des G-BA gesetzlich Versicherten mit Knorpelschaden am Knie eine neue Behandlungsmethode zur Verfügung. Es handelt sich um die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI). Diese sei die neueste Weiterentwicklung und dritte Generation der ACI-Verfahren, so der G-BA. Wissenschaftliche Studien hätten Vorteile im Vergleich zu anderen Therapien gezeigt. Bei der M-ACI werden kultivierte Knorpelzellen auf eine Trägermatrix aufgetragen und mit ihr im Bereich des Knorpeldefekts befestigt. Die M-ACI kommt als neue ambulante Therapieoption bei Knorpeldefekten mit Schweregrad 3 oder 4 infrage. Der Bewertungsausschuss muss allerdings erst noch über die ärztliche Vergütung entscheiden.

Quelle: G-BA-Information

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